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Spuhler Peter · Nationalrat · 2003-05-08

Spuhler Peter · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-05-08

Wortprotokoll

Der Minderheitsantrag zu Artikel 68 verlangt die Reduktion des Gewinnsteuersatzes für juristische Gesellschaften von 8,5 auf 8 Prozent.

Wir sind vor einiger Zeit für ein ausgewogenes Steuerpaket in diese Debatte gestartet. Wir haben auf bürgerlicher Seite gemeinsam, denke ich, für die Familienbesteuerung ein entsprechendes Paket schnüren können. Ich möchte Sie bitten, die Unternehmungen nicht zu vergessen. Bei der ganzen Diskussion, ob diese Reduktion jetzt sinnvoll ist oder nicht, geht es auch um eine strategische Dimension. Wir dürfen uns nicht von Tagesereignissen, von kurzfristigem Denken verleiten lassen, sondern wir haben die Verantwortung, langfristig den Werk- und Finanzplatz Schweiz zu stärken.

In den Neunzigerjahren haben wir genau in diesem Punkt gewaltig an Boden verloren und sind international in der Wettbewerbs- und Konkurrenzfähigkeit deutlich zurückgefallen. Entlastungen hier sind notwendig. Alle hier im Saal kennen das aktuelle Problem der Wachstumsschwäche, und wenn wir zukünftig die Budgets von Bund und Kantonen sowie unsere Sozialwerke weiterhin finanzieren wollen, dann brauchen wir Wachstum. Wir können nicht nur immer bei Ausgabensteigerungen die Steuern erhöhen, wie das in den letzten zehn, zwanzig Jahren permanent geschehen ist.

Diese Steuerentlastung bei Unternehmungen ist von der SP klar bekämpft worden. Die Begründung dafür ist: Es werden nur Grosskonzerne entlastet. Dies stimmt so nicht. Grosskonzerne sind in der Regel börsenkotiert, und sie sind verpflichtet, ihren Aktionären Dividenden auszuschütten. Die KMU - das sind immerhin 99 Prozent der in der Schweiz ansässigen Unternehmungen - gehören in der Regel einem oder wenigen Aktionären, die in der Regel noch in der Unternehmung arbeiten. Diese werden sich davor hüten, Geld über Dividenden auszuschütten, sondern sie werden alles unternehmen, um das Geld über Löhne und Spesen herauszunehmen.

Tiefere Steuersätze ergeben dadurch höhere Steuereinnahmen, weil der Anreiz geschaffen wird, bei tieferen Sätzen Dividenden auszuschütten. Das beste Beispiel dafür sind die USA in den Achtzigerjahren, als die Steuersätze um zwei Drittel gesenkt worden sind und sich die Steuereinnahmen verzweieinhalbfacht haben. Nehmen wir als Vergleich Deutschland, wo die Dividenden praktisch nicht besteuert werden, nur in der Differenz zwischen dem ausbezahlten Satz und dem Maximalsatz. In der Schweiz haben Sie eine Kumulation, eine so genannte Doppelbesteuerung. Wir liegen, zählt man das zusammen, heute bereits bei einer höheren Steuerbelastung. Dieser Weg ist in der OECD einmalig; in der Regel sind die Dividenden tiefer belastet als in der Schweiz. Hinzu kommt - auch das eine Einmaligkeit in der OECD -, dass der Unternehmenswert dem Vermögen des Unternehmens in Form von einer Vermögenssteuer belastet wird.

Einige Gedanken noch zur Wachstumsschwäche: Ich glaube, hier herrscht Einigkeit im Saal. Wir brauchen Wachstum für die Finanzierung der Budgets und der Sozialwerke. Wenn wir heute durch eine überhöhte Steuerpolitik die Unternehmer zwingen, die Gewinne nicht auszuschütten bzw. Entscheidungen nach der Höhe der Steuersätze abzugeben, verhindern wir Wachstum: Das Geld wird irgendwo in Form von stillen Reserven parkiert, nicht ausgeschüttet, ergibt kein Wachstum - und wir erleben diese Wachstumsschwäche.

Ich bitte Sie, in diesem Punkt der Minderheit zu folgen und hier ein klares Bekenntnis abzugeben für den Werk- und Finanzplatz Schweiz und dieser marginalen Ersatzreduktion von 0,5 Prozent zuzustimmen.