Jans Beat · Bundesrat · 2024-06-10
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-06-10
Wortprotokoll
Zu Frage 1: Die Asylgewährungsquote bezeichnet den Anteil der Asylgewährungen am Total aller Entscheide, also Asylgewährungen und -ablehnungen sowie Nichteintretensentscheide, ohne Abschreibungen zum Zeitpunkt des erstinstanzlichen Entscheides. Die Asylgewährungsquote betreffend Frauen und Mädchen aus Afghanistan für die Monate von Juli 2023 bis und mit April 2024 beträgt 76 Prozent. Von den materiellen Entscheiden, d.[NB]h. Asylgewährungen und -ablehnungen ohne Nichteintretensentscheide, führten 98 Prozent im selben Zeitraum tatsächlich zur Gewährung von Asyl. Die materiellen Entscheide betreffen mehrheitlich Frauen und Mädchen, die bereits[NB]über[NB]einen[NB]Aufenthaltsstatus in der Schweiz verfügen und infolge der Praxisänderung ein neues Gesuch eingereicht haben.
Zu Frage 2: Vor der Praxisänderung war die Asylgewährungsquote bei Frauen und Mädchen aus Afghanistan tiefer. Im Jahr 2021 lag sie bei rund 31 Prozent, im Jahr 2022 bei rund 27 Prozent und von Januar bis Juni 2023 bei rund 28 Prozent. Im Jahr 2021 wurden 45 Prozent der Frauen und Mädchen aufgenommen, im Jahr 2022 waren es 47 Prozent, und von Januar bis Juni 2023 wurden 47 Prozent vorläufig aufgenommen.
Zu Frage 3: Von Juli 2023 bis April 2024 wurden rund 8800 Asylgesuche von afghanischen Staatsangehörigen gestellt. Rund 3800 davon wurden von Personen gestellt, die bereits über einen Aufenthaltsstatus in der Schweiz verfügen und somit in Zusammenhang mit der Praxisänderung stehen dürften. Im vergleichbaren Zeitraum vor der Praxisänderung, also zwischen Juli 2022 und April 2023, wurden rund 6800 Gesuche von afghanischen Staatsangehörigen gestellt, davon hatten 75 Personen einen Aufenthaltsstatus in der Schweiz. Die Anzahl der Gesuche von neu eingereisten Personen vor der Praxisänderung war höher und zeigt, dass ein Pull-Effekt ausgeblieben ist.