Jans Beat · Bundesrat · 2024-06-10
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-06-10
Wortprotokoll
1.[NB]Zum Bildungsniveau von Zuwandernden aus der EU: Für Zuwandernde im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens werden im Zentralen Migrationsinformationssystem (Zemis) keine Informationen zum Bildungsstand erfasst.
Zum Bildungsniveau von Zuwandernden aus Drittstaaten: Das Bildungsniveau von Drittstaatsangehörigen, die gestützt auf das Ausländer- und Integrationsgesetz einwandern, wird nicht im Zemis erfasst. Bei Drittstaatsangehörigen, die zwecks Erwerbstätigkeit einwandern, erfasst das SEM das Qualifikationsniveau, wenn das Gesuch um Bewilligung der Erwerbstätigkeit dem arbeitsmarktlichen Zustimmungsverfahren der Kantone und des Bundes unterliegt.
Betreffend Bildungsniveau von Asylsuchenden und Geflüchteten wurden bis Ende 2023 im Rahmen des Anmeldeprozesses von Personen, die in der Schweiz den Schutzstatus S beantragen möchten, über die Online-Plattform "Register Me" Fragen zu den Sprachkompetenzen, zur Ausbildung und zum Beruf gestellt, die vom SEM ausgewertet und auf der Internetseite des SEM veröffentlicht wurden.
2.[NB]Für eine zwingende Erfassung des Bildungsniveaus der ausländerrechtlich geregelten Personen im Zemis besteht aktuell keine rechtliche Grundlage. Mögliche Handlungsoptionen im Bereich der Geflüchteten zur verbesserten Erhebung unter anderem des Bildungsniveaus werden im Rahmen der Beantwortung des Postulates 22.3393 der WBK-N, "Kompetenzen von Geflüchteten erfassen und nutzen", aufgezeigt. [PAGE 1103]