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Glarner Andreas · Nationalrat · 2024-06-10

Glarner Andreas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-06-10

Wortprotokoll

Einmal mehr mussten wir anlässlich einer Kommissionsberatung staunend zur Kenntnis nehmen, dass in diesem Land keine genauen Zahlen zu einem[NB]der[NB]grössten Probleme, nämlich der ungehinderten Zuwanderung, vorliegen - und dies in einem Land, in dem wirklich alles gezählt wird. So können Sie zum Beispiel der Website des Bundesamtes für Statistik entnehmen, dass im[NB]Jahre[NB]2020[NB]in[NB]der Schweiz von Berufsfischern genau drei Äschen gefangen wurden. Ja, man weiss sogar, wo: zwei im Bodensee und eine im Bielersee. Aber man weiss nicht, wer zuwandern möchte; diese Zahlen hat man leider nicht. Übrigens: Im Zugersee und im Luganersee wurden im gleichen Jahr je drei Aale gefangen. Alles wurde fein säuberlich erfasst, aufbereitet und dargestellt. Nur über genaue Zahlen rund um die Zuwanderung verfügt man weder in den Kantonen noch im Bundesamt für Statistik. Es findet sich leider nichts - dafür haben wir die Fischlein gezählt.

Nun über etwas zu entscheiden, worüber wir nicht einmal minimalste Angaben zur heutigen Situation haben, ist also nicht mutig, sondern im höchsten Grade leichtsinnig und gefährlich. Sie erinnern sich: Bei der Vorlage über die Personenfreizügigkeit verfügten wir über mehr Daten, und der Bundesrat hatte sich um den Faktor zehn getäuscht.

Natürlich kann man die Ungleichbehandlung von Schweizern und Ausländern beklagen, aber da Sie gemäss Verfassung keine weitere Zuwanderung respektive nur Höchstzahlen und Kontingente zulassen dürfen, können Sie kein weiteres Fenster öffnen. Der Initiant hätte zum Beispiel gleichzeitig den Familiennachzug von Ausländern einschränken können; damit hätten wir der Vorlage eher zustimmen können.

Artikel 121a verpflichtet den Gesetzgeber, also uns, die Zuwanderung zu steuern, indem wir die Zahl der erteilten Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern, die in die Schweiz einwandern, durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzen. Diese Begrenzung gilt für alle ausländerrechtlichen Bewilligungen für einen längerfristigen Aufenthalt.

Das Parlament hatte damals versucht, den Verfassungsartikel lediglich mit einer Stellenmeldepflicht umzusetzen. Die geforderte vollständige Kontingentierung der Zuwanderung blieb auf der Strecke. Das Parlament hatte damals also die Verfassung gebrochen. Diesen Verfassungsbruch dürfen Sie nun nicht noch schlimmer machen, indem Sie eine neue Möglichkeit der Zuwanderung schaffen, deren Auswirkung Sie noch nicht einmal kennen. Uns wurde in der Kommission gesagt, dass viele heutige Gesuche abgelehnt werden, weil eine Scheinehe vorliege oder weil die finanziellen Mittel gar nicht vorhanden seien.

Eine grosse Mehrheit der in der Vernehmlassung antwortgebenden Kantone geht sogar von einer starken Zunahme der Gesuche aus, wenn man die Vorlage so beschliessen würde, wie sie hier vorliegt. Wir gehen von 7000 bis 9000 Fällen aus. Wahrscheinlich wird diese Zahl in der Realität deutlich höher liegen. Es geht hier also um eine wesentliche Veränderung bezüglich der Zuwanderung. In der Vernehmlassung stellen sogar die befürwortenden Kantone fest, dass ein erweiterter Kreis der Anspruchsberechtigungen und gelockerte Zulassungsvoraussetzungen einen Anstieg der Gesuche um Familiennachzug und, hören Sie gut, der Sozialhilfekosten mit sich bringen können. Was wollen Sie den schon heute unter den stetig steigenden Sozialkosten ächzenden Gemeinden noch alles zumuten? Die geforderte Integrationsvereinbarung ist ein Hohn und oft das Papier nicht wert, auf welchem sie unterzeichnet wurde.

Die beantragte Änderung ist also weder nötig noch zielführend, und sie steht ganz klar und eindeutig im Widerspruch zu Artikel 121a Absatz 2 der Bundesverfassung, auf welche Sie hier in diesem Saal den Eid geleistet haben, sie einzuhalten. Es ist aber nicht nur das: Die Änderung hätte eben auch schwerwiegende finanzielle Konsequenzen für die Gemeinden und einen enormen Aufwand für die zuständigen Migrationsbehörden zur Folge. In der Kommission - jetzt hören Sie gut zu, denn das haben Ihnen die Sprecherin und der Sprecher natürlich verschwiegen - wurde ein Antrag auf ein Rückkommen auf diese Vorlage nur wegen des vorübergehenden Fehlens eines prominenten Mitglieds der Kommission und somit mit Stichentscheid der Präsidentin nicht angenommen; 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin war das Ergebnis der Abstimmung.

Stimmen Sie mit uns dem Antrag auf Nichteintreten zu.