Gross Jost · Nationalrat · 2003-05-08
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-05-08
Wortprotokoll
Die Standesinitiative des Kantons Jura "Risikoausgleich unter den Krankenkassen" fordert die Bundesbehörden auf, die Kriterien betreffend den Risikoausgleich unter den Krankenkassen zu erweitern, um ein weiteres Debakel wie jenes der Visana zu vermeiden. Die Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Initiative Folge zu geben.
Aus der Begründung des Kantons, der diese Initiative lanciert hat, ist vor allem der wesentliche Aspekt zu erkennen, dass der Versicherungswechsel durch die Versicherten - wie die sehr schlechten Erfahrungen, die aufgrund des Rückzuges der Kasse Visana aus dem Kanton Jura gemacht worden sind, aufgezeigt haben - eben dazu führt, dass vorwiegend die guten Risiken die Kasse verlassen, was in der bisherigen Kasse dann erneut zu Prämienerhöhungen führt. Das hat eigentlich die Mängel der jetzigen Struktur der Risikofaktoren noch einmal ganz deutlich vor Augen geführt. Der Risikoausgleich funktioniert zwar mit den Kriterien Alter und Geschlecht in diesem beschränkten Segment nicht schlecht, aber die Morbidität - wahrscheinlich das wichtigste Kriterium überhaupt -, die sich beispielsweise in der Hospitalisationsrate oder in der Anzahl Todesfälle ausdrückt, ist eben nicht berücksichtigt.
Der Ständerat hat sich der Einsicht, dass wir hier seit der Inkraftsetzung des KVG mit einem Provisorium leben, nicht verschliessen können und hat mit 14 zu 11 Stimmen beschlossen, der Initiative Folge zu geben. Der Ständerat hat damit auch anerkannt, dass hier ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
Zur Vorgeschichte, zur Leidensgeschichte des Risikoausgleichs im KVG, muss ich zuhanden von Herrn Borer einfach pro memoria sagen: Der Bundesrat hat im KVG ursprünglich die definitive, die unbefristete Verankerung des Risikoausgleichs vorgesehen, und jetzt haben wir aufgrund des ständerätlichen Beschlusses nach wie vor nur ein Provisorium in Artikel 105, nämlich die zehnjährige Weiterführung dieses Risikoausgleichs. Das heisst nichts anderes, als dass auch der Ständerat der Auffassung ist, dass das nicht die definitive Lösung sein kann. Wir müssen diesen Risikoausgleich verbessern.
Herr Borer, ich muss Ihnen sagen, auch die damalige Bundesrätin Ruth Dreifuss, die Sie hier zitieren, war natürlich für eine Fortführung des Risikoausgleichs, um eine zunehmende Entsolidarisierung in der Grundversicherung zu vermeiden. Aber sie war auch ganz klar für eine Verbesserung dieses Risikoausgleichs. Sie hat auch alternative Modelle prüfen lassen, z. B. das Modell des Hochrisiko- oder Hochkostenpools, das auch in einer Arbeitsgruppe des Departementes eingehend geprüft worden ist. Sie können, Herr Borer, hier nicht alt Bundesrätin Dreifuss als Zeugin dafür anführen, dass das, was wir jetzt nach wie vor aufgrund des ständerätlichen Beschlusses als Provisorium im Gesetz haben, durchaus genügt und bestens funktioniert.
Ich muss Ihnen auch sagen, nachdem Sie hier Ihre Interessenbindung dargelegt haben, dass eine Mehrheit der Krankenkassen eine Reform des Risikoausgleichs befürwortet und das Kriterium der Morbidität bzw. der Hospitalisationsrate einbeziehen möchte. Leider haben gerade Kassen wie die Groupe Mutuel diese Pattsituation unter den Versicherern verursacht, die es bis jetzt verunmöglicht hat, diesen Risikoausgleich auf eine unbefristete, definitive gesetzliche Regelungsbasis zu stellen oder Alternativen wie beispielsweise den Hochrisikopool seriös und sorgfältig zu prüfen. Aber es ist eine Minderheit der Kassen, die diese Reform des Risikoausgleichs verhindern will. Ich muss Ihnen auch sagen, Herr Borer, dass eben gerade die Groupe Mutuel an sich einen Feldzug gegen jeden Risikoausgleich führt, weil sie in besonderem Masse durch gute Risiken begünstigt ist. Wir müssen auch im Interesse der Versicherer, die sehr viele so genannt schlechte Risiken haben - ein sehr unschöner Begriff -, endlich die Bereitschaft zeigen, wir müssen entsprechenden Druck auf den Bundesrat ausüben, damit diese Frage endlich in einer die Entsolidarisierung der Grundversicherung stoppenden Art und Weise geregelt wird.
Deshalb bitte ich Sie mit der grossen Mehrheit der Kommission, dieser Standesinitiative des Kantons Jura Folge zu geben.