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Widmer Céline · Nationalrat · 2024-06-10

Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-06-10

Wortprotokoll

Im Namen der Minderheit I (Marra) beantrage ich Ihnen, in Artikel 42 Absatz 1 die Bedingung zu streichen, dass die ausländischen Familienangehörigen über eine bedarfsgerechte Wohnung verfügen müssen. Die Minderheit vermutet nämlich, dass das Gesetz mit dieser Formulierung weiter gehen würde als eigentlich beabsichtigt. Es gibt die Vermutung, dass mit dieser Formulierung die Anforderung so hochgeschraubt werden könnte, dass es gar nicht mehr um das hehre Ziel ginge, die Menschen anständig wohnen zu lassen. Vielmehr könnte dieses Kriterium dazu genutzt werden, den Familiennachzug nur noch für Menschen möglich zu machen, die sich sehr teure Wohnungen leisten können. Im Grundsatz begrüssen wir aber natürlich die Aufhebung der Voraussetzung des Zusammenwohnens der Familie. Im Vergleich dazu ist das Erfordernis der bedarfsgerechten Wohnung natürlich besser.

Dann zu Artikel 42 Absatz 2: Dieser räumt neu den zuständigen kantonalen Behörden die Möglichkeit ein, die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung für nachziehende Familienmitglieder von Schweizerinnen und Schweizern mit dem Abschluss einer Integrationsvereinbarung zu verbinden. Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, diesen Absatz zu streichen, weil diese Bestimmung eine neue Ungleichheit schaffen würde. Gemäss geltendem Recht können heute gegenüber Personen, die sich auf ein Freizügigkeitsabkommen berufen, oder auch gegenüber nachziehenden Familienangehörigen von Schweizerinnen und Schweizern lediglich Integrationsempfehlungen ausgesprochen werden. Nun sollen für Familienmitglieder von Schweizerinnen und Schweizern neu Integrationsvereinbarungen abgeschlossen werden können. Damit würden wir also Schweizerinnen und Schweizer wiederum gegenüber Personen aus EU/EFTA-Ländern benachteiligen. Dabei war es ja gerade das Ziel der Vorlage, solche Benachteiligungen von Schweizerinnen und Schweizern zu beseitigen. Die Minderheit empfiehlt Ihnen also, diesen Absatz zu streichen, um nicht eine neue Ungleichheit zu schaffen.

Dann spreche ich gleich noch für die Sozialdemokratische Fraktion zur Minderheit II (Silberschmidt): Hier geht es darum, zu präzisieren, dass der Familiennachzug an die Bedingung geknüpft wird, dass der Unterhalt nachweislich und dauerhaft gewährt werden muss. Wir sind der Ansicht, dass der Nachweis im Grundsatz schon in der ursprünglichen Formulierung enthalten ist: Personen müssen heute schon nachweisen können, dass sie die Angehörigen bereits im Ausland unterstützt haben und dass sie in der Lage sind, deren Unterhalt auch in der Schweiz zu gewährleisten. Gerade mit Blick auf junge Menschen, um die es ja teilweise auch geht und die hier beispielsweise eine Ausbildung machen, scheint mir dieser Artikel nicht sehr praxistauglich. Deshalb lehnt die Sozialdemokratische Fraktion den Antrag der Minderheit II (Silberschmidt) zu Artikel 42 Absatz 1 ab.