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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-06-10

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-06-10

Wortprotokoll

Ich habe noch schnell bei meiner Expertin aus dem BAKOM rückgefragt: Wir wollen im Moment den Bundesgerichtsentscheid abwarten. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat den Verwaltungsgerichtsentscheid angefochten, und insofern wäre es, glaube ich,[NB]vermessen,[NB]eine Antwort zu geben, bevor wir ein klares, abschliessendes Urteil haben. Die Eidgenössische Steuerverwaltung ist der Meinung, es würde mit den 18 Tarifen korrekt abgehandelt. Klar ist für uns, dass wir im Falle einer Ablehnung dieser Beschwerde durch das Bundesgericht die entsprechenden Beiträge natürlich an die betroffenen Firmen zurückzahlen müssten und würden.

Der Bundesrat wird nach der Vernehmlassung zu unserer Anpassung der Verordnung zu den Tarifen demnächst entscheiden. Wir gehen davon aus, dass wir mit der Anhebung auf 1,2 Millionen Franken Umsatz natürlich Härtefälle von Kleinstunternehmen ausschliessen können, indem diese eben nicht mehr zahlen müssen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass wir dem Problem dort Rechnung tragen. Bei Umsätzen über 1,2 Millionen Franken stellen die Beiträge im Verhältnis zum Umsatz eine andere Belastung als für kleinere Unternehmen dar. Der Bundesrat muss diese Verordnungsänderung noch beschliessen. Er wird gestützt auf die Vernehmlassung urteilen. Die Frage wird sein, wie stark er die Beiträge an die SRG insgesamt reduzieren will, um die Unternehmen zu entlasten. Es ist einfach so, dass eine vollständige Entlastung der Unternehmen 170 Millionen Franken kosten würde. Dies wäre natürlich deutlich mehr als jetzt bei der Anhebung der Schwelle. Ich weiss, dass Sie nicht diese Frage gestellt[NB]haben,[NB]aber[NB]ich denke, dass wir hier den Entscheid auf Gerichtsebene abwarten müssen.

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