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Jans Beat · Bundesrat · 2024-06-10

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-06-10

Wortprotokoll

Danke, geschätzter Herr Nationalrat Aeschi. Ich möchte an dieser Stelle zunächst das Engagement des Bundesrates für eine starke und nachhaltige Schweizer Wirtschaft bekräftigen. Es ist entscheidend, dass die Schweizer Unternehmen, insbesondere die sogenannt systemrelevanten, robust und stabil sind. In diesem Zusammenhang sieht der Schweizer Gesetzgeber eine breite Palette von Massnahmen zur Regulierung bestimmter Tätigkeiten und Unternehmen vor. Das gilt besonders für systemrelevante Unternehmen. Diese Anforderungen betreffen unter anderem die Eigenkapitalanforderungen, die Beteiligung des Staates am Kapital eines Unternehmens oder auch dessen Beaufsichtigung.

Die vorliegende Motion verlangt, dass die Mehrheit der Mitglieder der Verwaltungsräte systemrelevanter Unternehmen das Schweizer Bürgerrecht besitzt und den Wohnsitz in der Schweiz hat. Anforderungen an die Staatsangehörigkeit und den Wohnsitz der Mitglieder des Verwaltungsrates gehören nicht zu den Massnahmen, die das geltende Recht vorsieht. Dafür gibt es gute Gründe. In der Tat wären solche Massnahmen in mehrfacher Hinsicht problematisch. Es ist höchst fraglich, ob Bürgerrecht und Wohnsitz geeignet sind, das angestrebte Ziel zu erreichen. Es ist nämlich nicht erwiesen, dass diese Kriterien tatsächlich zu einer guten Unternehmensführung beitragen. Im Gegenteil, diese Kriterien könnten die Unternehmen bei der Auswahl im Rahmen ihrer[NB]Suche[NB]nach[NB]spezialisierten[NB]und qualifizierten Verwaltungsratsmitgliedern erheblich einschränken. Dies könnte die Wirtschaftsfähigkeit und damit die Konkurrenzfähigkeit der betroffenen Unternehmen beeinträchtigen, welche mitunter global tätig sind.

Das Aktienrecht sah bis 2008 Anforderungen an die Nationalität und den Wohnsitz von Verwaltungsratsmitgliedern vor. Das Parlament hob diese im Rahmen der Änderung des Obligationenrechts gestützt auf ein Gutachten aber auf - einerseits, weil das damalige Recht ausländische Verwaltungsratsmitglieder diskriminierte, und andererseits, weil es das Freizügigkeitsabkommen von 1999 verletzte. Beide Gründe sprechen auch heute noch gegen einen entsprechenden Vorstoss.

Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat, die Motion abzulehnen.

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