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Bircher Martina · Nationalrat · 2024-06-10

Bircher Martina · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-06-10

Wortprotokoll

In jüngster Zeit häufen sich gewalttätige Demonstrationen, die den eritreischen Diktator verherrlichen und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Bevölkerung darstellen. So kam es beispielsweise in Opfikon und Gerlafingen zu massiven Ausschreitungen. Selbst in Stuttgart beteiligten sich zahlreiche Schweiz-Eritreer.

Es ist unverständlich, wie in der Schweiz aufgenommene Personen ein Regime unterstützen können, vor dem sie geflohen sind. Die Schweiz hat ihnen deswegen Asyl aus politischen Gründen gewährt. Für die Kommission ist dies unverständlich, und eine Mehrheit teilt die Ansicht des Motionärs. Um die Glaubwürdigkeit unseres Asylsystems zu erhalten, ist der offensichtliche Wegfall des Asylgrundes, umso mehr in Verbindung mit Gewaltanwendung, zu sanktionieren. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass die Anforderungen für ausländer- und asylrechtliche Massnahmen viel zu hoch sind und in solchen Fällen nicht greifen. Die Motion fordert daher Folgendes in drei Punkten: erstens eine erleichterte Aberkennung des Asylgrundes, zweitens die Streichung des Tatbestandsmerkmals der Wiederholung und drittens die Erweiterung des Deliktekataloges für die obligatorische Landesverweisung um die Straftatbestände des Landfriedensbruchs und der qualifizierten Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte.

Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass die Aberkennung des Flüchtlingsstatus und die Bestrafung solcher Verhaltensweisen bereits heute möglich sind. In ihren Augen handelt es sich deshalb in erster Linie um eine Frage der Umsetzung und um ein Sicherheitsproblem und nicht darum, gesetzgeberisch tätig zu werden.

Die Kommissionsmehrheit erachtet die Handlungen eines Teils der eritreischen Diaspora, der öffentlich und gewalttätig das Regime unterstützt, vor dem er angeblich geflohen ist, als skandalös. Sie dürfen nicht ohne Konsequenzen für die Täterinnen und Täter bleiben. Es bestehen zwar gesetzliche Grundlagen, diese scheinen aber nicht angemessen angewendet zu werden und sind offensichtlich nicht ausreichend. Das zeigte heute auch die Antwort des Bundesrates in der Fragestunde bezüglich der Konsequenzen aus den Vorfällen in Opfikon und Gerlafingen.

Die Kommissionsmehrheit beantragt daher die Annahme der Motion.