Lexipedia

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2024-06-11

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-11

Wortprotokoll

Das Kapitel der fürsorgerischen Unterbringung ist, wie wir heute schon mehrmals gehört haben, ein dunkles Kapitel. Aber die Schweizer Politik hat sich bereit erklärt, dieses Kapitel aufzuarbeiten, sicherlich auch dank dem Druck der Wiedergutmachungs-Initiative. Man hat das Leid anerkannt und gesagt, dass man einen kleinen Teil dieses Leides entschädigt. Ganz bewusst hat sich die Politik damals dafür entschieden, dass diese im Verhältnis zum erlittenen Leid kleinen Beiträge keinen Einfluss auf die sozialversicherungsrechtliche Situation haben sollen, was der Fall wäre, wenn beispielsweise die Beträge, die aus der Sozialhilfe stammen, gekürzt würden. Und man hat auch bewusst entschieden, dass das Geld diesen Personen zugutekommen soll und dass sie auch selber darüber verfügen können, auch dann, wenn sie beispielsweise bevormundet sind. So weit, so gut. Diese Regelung hat sich bewährt.

Nun haben aber einzelne Städte und Gemeinden entschieden, ihrerseits einen Beitrag zu leisten, ihrerseits etwas zur Linderung des Leides dieser Menschen zu machen. Und jetzt beissen sich zwei Normen: Es gibt auf der einen Seite die kantonalen oder städtischen Entscheide, wie beispielsweise in Zürich, und auf der anderen Seite die bundesrechtlichen Regeln.

Ihre Kommission hat nun nichts anderes getan, als die bundesrechtlichen Regeln so anzupassen, dass die Kantone und Gemeinden, die ihrerseits einen Solidaritätsbeitrag leisten, diesen ebenfalls vollumfänglich den Menschen zukommen lassen können, die Leid erlitten haben. Die Menschen, die diese kleine Wiedergutmachung erhalten, sollen sich diese nicht bei der Sozialhilfe oder den Ergänzungsleistungen anrechnen lassen müssen. Diese Menschen sollen zudem auch dann darüber verfügen können, wenn der Vormund eine andere Idee hat.

Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt. Wenn wir Menschen, die Leid erlitten haben, helfen wollen, dann ist es wichtig, dass diese Menschen das Geld für sich selbst erhalten, d.[NB]h., dass sie damit nicht irgendwelche Schulden begleichen müssen und ihnen dadurch nicht irgendwelche Beiträge gekürzt werden. Die Politik hat damals auf nationaler Ebene reagiert. Ihre Kommission für Rechtsfragen hat jetzt ebenfalls reagiert und auf dieser Basis eine bessere Situation für diese Menschen geschaffen. Es macht das erlittene Leid nicht wieder gut, aber es ist ein kleiner Teil der Entschädigung.

Ich bitte Sie, hier und heute dieses starke Zeichen zu setzen.