Engler Stefan · Ständerat · 2024-06-11
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-11
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Salzmann verlangt, dass über eine Gesetzesänderung erreicht wird, dass Bauten und Anlagen für erneuerbare Energien in Schutzinventaren nur dann verhindert werden können, wenn die Inventare von einem Parlament genehmigt worden sind. Mit der zweiten Forderung verlangt die parlamentarische Initiative zudem den Bestandesschutz von rechtmässig bestehenden Anlagen und Bauten von öffentlichem Interesse.
Ihre Kommission hat sich zum zweiten Mal mit dieser parlamentarischen Initiative befasst. In der ersten Vorprüfung war Ihre UREK zum Schluss gekommen, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben, womit sie auch einen Handlungsbedarf anerkannt hatte. Die Schwesterkommission, die UREK-N, beschloss allerdings am 26.[NB]Juni 2023 mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Als Folge davon wurde eine zweite Beratung in Ihrer UREK notwendig.
Nachdem zwischenzeitlich gerade im Bereich der raumplanerischen Interessenabwägung für Energieerzeugungsanlagen durch die Annahme des Energiegesetzes ein neues Fundament geschaffen worden ist und in diesem Zusammenhang das nationale Interesse an der erneuerbaren Energiegewinnung ein höheres Gewicht erhalten hat, ist die UREK jetzt zum Schluss gekommen, diese Piste nicht weiterverfolgen zu wollen. Sie beantragt Ihnen deshalb, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Das heisst allerdings nicht, dass sich Ihre UREK nicht weiter mit den Fragen der Legitimation, der Verbindlichkeit und der Wirkungen von Schutzinventaren befassen will.
In den Kantonen hört man oft die Kritik eines Spiessrutenlaufs durch Bundesinventare oder einer Regulierung durch die Hintertüre. Dieser Kritik will Ihre Kommission auf den Grund gehen. Dabei stellt sich eine ganze Reihe von Fragen. [PAGE 531] Beispielsweise stellt sich die Frage, wie sich die bundesgerichtliche Rechtsprechung zu den Bundesaufgaben, bei deren Erfüllung Bund und Kantone unmittelbar an die Bundesinventare gebunden sind, entwickelt hat. Diesbezüglich stelle ich fest, dass im Verlauf der letzten Jahre der Begriff der Bundesaufgabe immer weiter gefasst wurde, entsprechend wurden auch die Einschränkungen immer grösser.
Als zweites Thema ist die durch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission zu treffende Konkretisierung des jeweiligen Schutzziels vertieft zu überprüfen; auch in diesem Punkt hat in den vergangenen Jahren eine Entwicklung stattgefunden. Auch die Ermittlung und die Kriterien des nationalen Interesses werden massgeblich von der bundesgerichtlichen Rechtsprechung entwickelt.
Anknüpfend an die parlamentarische Initiative Salzmann wird man auch der Delegation von Kompetenzen bis auf die Stufe von Bundesämtern auf den Grund gehen müssen. Das betrifft das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz, das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler wie auch das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz. Wir wollen uns ein Bild darüber machen, bis auf welche Stufe diese Delegationen erfolgt sind und aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage Anordnungen erfolgt sind. Auch die Frage des Besitzstandes vorbestandener Bauten, wenn ein solches Inventar später errichtet wird, soll uns interessieren, und entsprechend wollen wir auch in diesem Thema eine Vertiefung erreichen.
Im abgelehnten indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitäts-Initiative schlug der Bundesrat selber Anpassungen des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz vor, etwa zur Berücksichtigung der Inventare des Bundes bei der Erfüllung von kantonalen Aufgaben. Auch mit diesem Bereich sollten wir uns vertiefter auseinandersetzen.
Zusammenfassend: Ihre UREK ist der Meinung, dass es bei den Schutzinventaren durchaus Themen gibt, deren wir uns annehmen sollten, aber nicht auf dem Weg dieser parlamentarischen Initiative.