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Bischof Pirmin · Ständerat · 2024-06-11

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-11

Wortprotokoll

So alle zehn Jahre wird das Schweizer Kartellrecht revidiert. Ich war schon bei der letzten, gescheiterten Revision 2014 dabei, und wenn Sie weitere Dezennien zurückschauen, sehen Sie, dass das Gesetz etwa alle zehn Jahre revidiert wird. Das Kartellrecht ist eines der Kernrechtsgebiete unserer Rechtsordnung. Das Kartellrecht stellt zusammen mit dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sicher, dass wir in diesem Land überhaupt einen Wettbewerb haben. Wenn wir keinen Wettbewerb mehr haben, können wir die freie Marktwirtschaft aufgeben. Doch die Marktwirtschaft ist das wesentliche Wohlstandselement, das wir in diesem Lande haben - wir sind ein kleines Land, eine Exportnation -; der Kommissionssprecher hat darauf hingewiesen.

Das Kartellrecht hat sich meines Erachtens grundsätzlich bewährt. Ich sage das jetzt einerseits als Parlamentarier, aber andererseits auch als Rechtsanwalt, der verschiedene kleine Unternehmungen in Kartellrechtsverfahren vertreten hat und vertritt. Es hat sich grundsätzlich bewährt, und es stellt [PAGE 535] sicher, dass in der Schweiz, im Gegensatz zu früher, Kartelle zerschlagen werden, wenn es sie gibt.

Nicht bewährt hat sich das Kartellrecht teilweise mit Blick auf die Institutionen und vor allem hinsichtlich der langen Fristen. Es ist namentlich für Gewerbetreibende in diesem Lande untragbar, dass Kartellrechtsverfahren über zehn Jahre dauern und dass der Betroffene oder die Betroffene nicht einmal weiss, in welchem Stadium das Verfahren ist. Das Kartellrecht hat sich auch hinsichtlich der Institutionenfrage, die sich stellt, nicht voll bewährt. Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) ist institutionell sehr nahe an der Weko selber, die wiederum die Entscheidbehörde ist. Das wäre zu überprüfen, aber alle diese Fragen werden in dieser Reform hier nicht behandelt. Der Bundesrat hat in Aussicht gestellt, dass er eine Institutionenreform inklusive der Frage der Fristen, auch der Fristen vor dem Bundesverwaltungsgericht, prüfen wird, um eine praxistauglichere und gewerbefreundlichere Anwendung zu erreichen.

Die Reform, die wir hier vor uns haben, macht aber etwas anderes. An dieser Stelle muss man wissen, dass wir in der Schweiz eine lange Kartelltradition haben. Die Schweiz war und ist teilweise eines der meistkartellierten Länder auf dieser Welt. Bis in die Neunzigerjahre war es der Normalfall, dass Preise, Mengen und Gebiete abgesprochen wurden. Denken Sie an das Bierkartell. Es galt als ausgemacht, dass man die Bierpreise in diesem Lande absprechen muss, weil - so lautete damals die offizielle Begründung - die Qualität des Schweizer Biers sinken würde, wenn die Bierpreise nicht abgesprochen würden. Das war die Begründung für das Bierkartell bis in die Neunzigerjahre. Das Gleiche galt im Bankenbereich mit dem sogenannten Zinskonvenium. In der Schweiz wurden alle Zinsen unter den Banken abgesprochen, der freie Wettbewerb war ausgeschlossen. Ich nehme auch meine eigene Berufsgattung gar nicht aus: Im Anwalts- und Notariatsbereich galten bis in die Neunzigerjahre und zum Teil bis zu Beginn der 2010er-Jahre abgesprochene Honorarordnungen.

Mit der Revision des Kartellgesetzes wurde die Möglichkeit zu solchen Absprachen aufgehoben. Zu Recht ist sie aufgehoben worden, weil damit der Wettbewerb wieder in Kraft gesetzt wurde. Die heutige Revision, die wir vor uns haben, stellt das nun teilweise infrage. Die Revision nimmt zu Recht Reformen beim Kartellzivilrecht vor; diese sind nötig. Meines Erachtens auch zu Recht wird eine sogenannte Compliance Defence eingeführt, das heisst die Möglichkeit, in einem Kartellverfahren - das betrifft vor allem grössere Unternehmen - als Einrede bringen bzw. beweisen zu können, dass alles unternommen wurde, um Marktabschottungen und Kartelle zu vermeiden. Diese Compliance Defence entspricht europäischem Recht, ist aber heute in der Schweiz noch nicht möglich.

Die Vorlage macht aber insbesondere etwas - Sie haben das vorhin in der Diskussion festgestellt -, indem sie die Motion Français 18.4282 umsetzt. Der Bundesrat hatte diese Motion zur Ablehnung beantragt, musste sie dann aber umsetzen, weil das Parlament beschloss, dem Bundesrat diesen Auftrag zu geben. Die Motion Français ist durchaus zweischneidig; ich habe zum Teil Sympathien dafür, zum Teil habe ich aber auch eine ablehnende Haltung dazu.

Was ich nicht teilen kann, ist Artikel 5 gemäss Mehrheit in der jetzigen Vorlage. Dieser betrifft die Auslegung oder die Korrektur nach dem sogenannten Gaba-Urteil; der Minderheitssprecher hat es vorhin beschrieben. Bei diesem Urteil ging es um die Frage, ob ausländische Konzerne die Preismacht in der Schweiz so nutzen dürfen, dass die Schweiz als Markt abgeschottet wird. Das Bundesgericht hat nach dem Gaba-Urteil entschieden, dass die Marke BMW dies nicht tun darf. BMW hatte den deutschen Händlern verboten, BMW-Produkte in die Schweiz zu exportieren, und hatte diese darauf beschränkt, nur an deutsche Konsumenten zu liefern. Das wiederum hatte zur Folge, dass BMW-Käufer in der Schweiz massiv überhöhte Preise zahlen mussten. Das gleiche Urteil fiel zuvor auch im Gaba-Fall: Der Schweizer Markt war in Bezug auf die Zahnpastamarke Elmex von einem internationalen Grosskonzern abgeschottet worden, um die hohen Schweizer Preise, die überhöhten Schweizer Preise, bei den Schweizer Konsumenten weiterhin durchsetzen zu können. Parallelimporte waren verboten worden. Heute laufen ähnliche Verfahren auf europäischer Ebene in Bezug auf die grossen amerikanischen Elektronikkonzerne Google, Apple usw.

Die Motion Français stellt diese Urteile zumindest infrage. Die Hochpreisinsel Schweiz würde zu einem guten Teil verteidigt. Marktabschottungen wären wieder möglich, und zwar, weil man immer im Einzelfall nachweisen müsste, dass eine später erfolgende Durchsetzung einer Absprache auch tatsächlich wirtschaftlich schädlich ist. Eine solche Beweisführung ist für die Kartellbehörden aber in vielen Fällen nicht möglich. Die Vorlage würde - und darin liegt nun die Ironie - dazu führen, dass die Verfahren gegenüber heute noch mehr verlängert würden. Das ginge insbesondere zulasten der Schweizer Gewerbetreibenden. Diese sind darauf angewiesen, dass sie zu anständigen Wettbewerbspreisen einkaufen können.

Nicht zu Unrecht wehren sich die Vertreter der Tourismusverbände, der Gastronomie, der Hotellerie, aber auch der Drogerien und ähnlicher Branchen ganz vehement gegen diese Reform. Sie sagen zu Recht: Wenn das durchkommt, dann können wir unsere Maschinen, die wir für unsere Hotels, für unsere Restaurants und für die Produkte in unseren Drogerien brauchen, nicht mehr zu marktüblichen Preisen kaufen, sondern werden von internationalen Konzernen übervorteilt. Das wollen wir nicht.

Wir werden in der Detailberatung dann sehen, wo die Reform zu weit geht und wo sie zu wenig weit geht. Ich bitte Sie einfach, hier in gewissem Sinne mit zittrigen Händen an dieses Kartellgesetz heranzugehen. Sie sind hier in der Herzkammer der schweizerischen Marktwirtschaft. Ich bitte Sie, bei Reformen sehr vorsichtig mit unserem freien Wettbewerb umzugehen, um ihn nicht zu gefährden - zugunsten des Schweizer Gewerbes, aber auch der Landwirte und der Konsumentinnen in diesem Lande; dies gilt auch für die öffentliche Hand, die dann ebenfalls von überhöhten Preisen betroffen ist.

Ich bitte Sie um Eintreten.