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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-06-11

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-06-11

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Der Motionär möchte, dass gehbehinderte Personen auf öffentlichen Parkplätzen keine Parkgebühren bezahlen müssen. Er möchte damit eine schweizweit einheitliche Regelung der Parkgebühren erreichen.

Dem Bundesrat ist es natürlich ein wichtiges Anliegen, die Mobilität von Personen mit einer Gehbehinderung zu fördern. Auch wenn das Ziel noch nicht erreicht ist, hat er doch einiges unternommen. Wie wir gehört haben, dürfen etwa Inhaberinnen und Inhaber von Parkkarten für Personen mit einer Gehbehinderung auf Parkplätzen über die maximal zulässige Parkzeit hinaus parkieren. Unter gewissen Voraussetzungen darf auch an Stellen parkiert werden, wo das Abstellen von Fahrzeugen sonst verboten ist. Wenn beispielsweise klar freie Parkplätze für Gehbehinderte vorhanden sind, gehe ich davon aus, dass die Voraussetzungen nicht gegeben sind, um einfach gratis zu parkieren. Das müsste man vielleicht noch spezifischer anschauen. Aber eine Regelung, wie sie der Motionär verlangt, kann der Bundesrat nicht unterstützen, denn das Gebührenwesen im Strassenverkehr liegt gemäss Verfassung - der Motionär hat es angetönt - in der Kompetenz der Kantone.

Der Bundesrat möchte nicht in diese Kompetenz und damit ins Gebührenwesen eingreifen und eine Parkgebührenbefreiung vorschreiben. Der Bundesrat möchte an dieser Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen festhalten und beantragt Ihnen daher, die Motion abzulehnen.