Rösti Albert · Bundesrat · 2024-06-11
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-06-11
Wortprotokoll
Ich habe betreffend das Parkieren noch schnell etwas abgeklärt. Man darf nur neben einem mit einem Rollstuhl bezeichneten Parkplatz parkieren, wenn niemand gestört wird. Dann ist Ihr Beispiel tatsächlich möglich und denkbar. In den meisten Städten und Orten ist es natürlich so, dass es daneben gar keinen Parkplatz gibt. Und wenn jemand gestört werden könnte, dann ist es nicht möglich; ich sage dies nur, damit ich hier noch etwas präziser bin.