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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-06-11

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-06-11

Wortprotokoll

Die Motion Glättli verlangt, dass der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen für das "right to use" schafft. Eigentümerinnen und Eigentümer sollen freien Zugang zur Hard- und Software ihrer Geräte erhalten. So könnten sie frei zwischen Betriebssystemen und Anbietern von Online-Diensten wählen. Das soll eine nachhaltige Nutzung stärken.

Die Verlängerung der Lebensdauer der Produkte ist ein wichtiger Bestandteil der Kreislaufwirtschaft. Ein Alleingang der Schweiz wäre in dieser Sache aber nicht unbedingt zielführend. Der EU-Markt sieht im Moment kein "right to use" vor, und es ist keine entsprechende Regelung am Entstehen. Deshalb kann ich Ihnen, Herr Glättli, leider nicht so stark entgegenkommen, wie Sie das von mir gerne hätten. Sollte die Schweiz eine solche Massnahme im Alleingang einführen, könnten die Preise für Informations- und Kommunikationstechnik ansteigen, und gewisse Produkte könnten allenfalls verschwinden. Hier gibt es sicher offene Fragen.

Sie haben es gesagt, es sind Arbeiten im Gang. Das Parlament hat in der letzten Wintersession zwei gleichlautende Motionen der Kommissionen für Rechtsfragen zur Modernisierung des Gewährleistungsrechts angenommen. Bei der Revision des Gewährleistungsrechts sollen Aktualisierungspflichten für digitale Waren aufgenommen werden. Schliesslich wurden mit einer parlamentarischen Initiative - das[NB]haben[NB]Sie[NB]auch erwähnt, Sie haben meine Antwort sozusagen vorweggenommen - insbesondere die gesetzlichen Grundlagen für einen vermehrten Einsatz von langlebigen und reparierbaren Produkten verbessert.

Aufgrund der mangelnden Kongruenz zur EU-Gesetzgebung lehnt der Bundesrat die Motion ab.

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