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Wicki Hans · Ständerat · 2024-06-11

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2024-06-11

Wortprotokoll

Hier geht es um einen speziellen Fall. Während sich das Kartellgesetz auf der üblichen generell-abstrakten Ebene bewegt, beantragt die Minderheit, bei den gerechtfertigten Arten von Abreden eine spezifische Ausnahme für diejenigen im Bereich der Ligen mit professionellem Spielbetrieb zu machen. Damit soll die freiwillige Einführung eines Financial-Fairplay-Systems für das Schweizer Eishockey im Kartellrecht ermöglicht werden. Zweck desselben wäre namentlich die Schaffung einer Lohnobergrenze für die Spieler. Die Minderheit erhofft sich damit, die grossen Lohnsteigerungen zu stoppen, welche für die Clubs eine starke finanzielle Belastung darstellen. Denn teilweise würden diese Löhne inzwischen 75 bis 80 Prozent der Gesamtkosten ausmachen. Aus Sicht der Minderheit sind die Prinzipien des freien Marktes in diesem Segment nicht anwendbar, da es sich um sportliche Konkurrenten handelt, während der wirtschaftliche Aspekt untergeordnet ist. Die Clubs müssen in erster Linie wirtschaftlich überlebensfähig sein, um eine ausgeglichene Liga bilden zu können.

Für die Mehrheit unserer Kommission ist die Schaffung einer solchen Regelung aus mehreren Gründen problematisch. Zunächst stellt sie ein rechtstheoretisches Problem oder jedenfalls eine Inkohärenz dar. Innerhalb der abstrakten gesetzlichen Regelung erfolgt ein Durchbruch, indem eine Regelung für einen Einzelfall geschaffen wird. Damit schaffen wir als Gesetzgeber nicht nur ein Präjudiz, sondern auch eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen speziellen Konstellationen. Immerhin dürften die Ligen mit professionellem Spielbetrieb nicht die einzigen Spezialfälle sein, die sachlich eine Ausnahme rechtfertigen könnten. Dazu stellt sich ganz grundlegend die Frage, ob das Kartellgesetz der richtige Ort ist, um die Probleme der Clubs anzugehen, und ebenso, ob eine Lohnobergrenze generell die richtige Vorgehensweise ist. Mit Blick auf internationale Wettbewerbe könnte dies für die Schweizer Clubs sogar eher hinderlich werden. Schliesslich ist die Optik eine einseitige, nämlich diejenige der Clubs. Wenn wir aber die Perspektive der Spieler einnehmen, sehen wir, dass es sich klar um einen Eingriff in einen Markt handelt, der für sie direkte Konsequenzen hat, und zwar um einen einseitigen Eingriff im Sinne einer Interessenpolitik.

Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen die Mehrheit unserer Kommission, den Antrag der Minderheit auf Schaffung von Absatz 4 abzulehnen.