Jans Beat · Bundesrat · 2024-06-12
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-06-12
Wortprotokoll
Die Motion verlangt eine regionale Differenzierung bei der Gewährung des Schutzstatus S und eine regionale Aufhebung. So sollen nur noch Personen aus Regionen, die von Russland besetzt sind oder in denen Kampfhandlungen stattfinden, in der Schweiz Schutz erhalten. Für Personen aus allen anderen Regionen soll der Schutzstatus S aufgehoben werden. Zusätzlich fordert die Motionärin die Aufhebung des Schutzstatus für Drittstaatsangehörige, die in der Ukraine nicht als Flüchtlinge anerkannt waren.
Die Lage in der Ukraine ist nach wie vor sehr unsicher und unbeständig. Das wissen Sie. Auch in den derzeit weniger umkämpften Gebieten der Ukraine kommt es nach wie vor zu russischen Angriffen mit Fernkampfwaffen. Die russischen Bomben treffen gezielt auch zivile Ziele und töten Menschen. Der russische Angriff könnte jederzeit ausgeweitet werden und die Gewalt weiter eskalieren. Eine erfolgreiche russische Offensive könnte auch in derzeit vom Krieg weniger betroffenen Gebieten schnell zu einer Verschlechterung der Lage führen und allgemeine Sicherheits- oder Versorgungsmängel entstehen lassen. Angesichts der instabilen Kriegssituation wäre eine regional differenzierte Anwendung des Schutzstatus nicht zu verantworten.
Wie ich soeben dargelegt habe, hat der Bundesrat aus guten Gründen seine Politik im Zusammenhang mit diesem Schutzstatus mit den EU-Ländern koordiniert. Das sollten wir auch tun, wenn wir dereinst den vorübergehenden Schutz wieder aufheben. Der Bundesrat hat dieses Ziel wiederholt bekräftigt. Ein Alleingang würde dem widersprechen. Es ist in unserem Interesse, wenn wir uns mit der EU koordinieren. Wenn wir das nicht machen, kommt es zu Sekundärmigration innerhalb Europas. Menschen ziehen von einem Land in ein anderes mit besseren Bedingungen. Das wollen wir nicht, das sollten wir verhindern, weil es die europäischen Aufnahmesysteme und unsere Beziehung mit den EU-Staaten zusätzlich belasten würde. Dies ist nicht im Sinne des Bundesrates.
Schliesslich zur Forderung, dass der Status S für Drittstaatsangehörige ohne Flüchtlingsstatus in der Ukraine aufgehoben werden soll: Für diese Personen gelten bereits heute strenge Voraussetzungen. So müssen sie bei Kriegsausbruch ihren Lebensmittelpunkt in der Ukraine gehabt und dort über eine gültige Aufenthaltsberechtigung verfügt haben. Die Schweiz gewährt also nur denjenigen Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine Schutz, die nicht in Sicherheit und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehren können.
Eine Anpassung der bestehenden Regelung würde das Asylsystem also zusätzlich belasten, denn wenn Personen bei einer Aufhebung ihres Schutzstatus ein Asylgesuch stellten, würden sie in der Schweiz mindestens vorläufig aufgenommen. Auf die Anzahl der in der Schweiz anwesenden Ukrainerinnen und Ukrainer dürfte sie hingegen keinen Einfluss haben.
Es herrscht Krieg in der Ukraine, die Lage ist im gesamten Land instabil. Gleichzeitig führen die in der Motion geforderten Restriktionen nicht zu einer Entlastung von Bund, Kantonen und Gemeinden. Im Gegenteil, den betroffenen Personen aus der Ukraine steht jederzeit das Asylverfahren offen. Deshalb würden solche Massnahmen zu einer übermässigen Belastung des Asylsystems führen. Das wollen wir nicht.
Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, diese Motion abzulehnen.