Jans Beat · Bundesrat · 2024-06-12
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-06-12
Wortprotokoll
In Deutschland haben sich Bund und Länder ja darauf geeinigt, dass Asylbewerber in Zukunft einen Teil der finanziellen Sozialhilfe nicht mehr als Bargeld, sondern in Form einer Bezahlkarte erhalten. Deutschland erhofft sich mit der Einführung dieser Bezahlkarte einerseits eine Reduktion der irregulären Migration, andererseits soll damit der Missbrauch von Sozialhilfegeldern weitgehend vermieden werden. Vor dem Hintergrund der Entwicklungen in Deutschland soll der Bundesrat mit diesem Postulat nun den Nutzen von Bezahlkarten sowie den gesetzgeberischen Handlungsbedarf und die Modalitäten bei einer allfälligen Einführung aufzeigen.
Solange sich Asylsuchende in Bundesasylzentren aufhalten, wird die Sozialhilfe in der Schweiz ausschliesslich in Form von Sachleistungen ausgerichtet. Nach der Zuweisung in die Kantone sind die Kantone für die Ausrichtung der Sozialhilfeleistungen zuständig. Das Asylgesetz sieht bereits vor, dass die Unterstützung für Asylsuchende nach Möglichkeit in Form von Sachleistungen auszurichten ist. Zudem müssen die Unterstützungsleistungen unter dem Ansatz liegen, der für die einheimische Bevölkerung gilt. Die konkrete Ausrichtung der Sozialhilfe legen die Kantone jedoch zuständigkeitshalber selber fest. Dem Bund steht kein Weisungs- und Aufsichtsrecht zu. Allfällige Empfehlungen an die Kantone könnten von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren erlassen werden. Damit wäre dann auch eine möglichst breite Harmonisierung sichergestellt. Wenn die Kantone Geldleistungen ausrichten, steht es ihnen frei, über die Form der Ausrichtung zu bestimmen, seien dies beispielsweise Bargeldauszahlungen am Schalter oder Banküberweisungen über elektronische Zahlungssysteme.
Es ist den Kantonen bereits heute möglich, sich für eine Bezahlkarte zu entscheiden, mit welcher nur in bestimmten Geschäften eingekauft werden kann und die keinen Bargeldbezug zulässt. Eine Anpassung von Bundesrecht ist dazu nicht nötig. Hier unterscheidet sich offenbar die Einschätzung des EJPD von der Einschätzung Ihres Kantons, geschätzte Frau Ständerätin Friedli.
Wegen der reduzierten Sozialhilfeansätze bleiben in der Regel nach der Deckung der Kosten für die lebensnotwendige Versorgung ohnehin nur geringfügige Beträge zur freien Verfügung. Das Potenzial einer Zweckentfremdung respektive eines Missbrauchs ist entsprechend gering. Es ist daher fraglich, ob sich die voraussichtlich hohen Investitions- und Betriebskosten bei der Einführung von Bezahlkarten rechtfertigen liessen. Auch mit der in Deutschland eingeführten Bezahlkarte ist in der Regel monatlich ein Bargeldbezug in einer gewissen Höhe pro Person möglich.
Vor diesem Hintergrund erachtet es der Bundesrat als nicht zielführend, unter der Federführung des Bundes einen Bericht zu den Vor- und Nachteilen der Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende zu erstellen. Es liegt in der Zuständigkeit der Kantone, einen allfälligen Handlungsbedarf zu erörtern und bei Bedarf Empfehlungen zu erlassen. Dabei noch folgender Hinweis: Der Vorstand der SODK hat[NB]kürzlich[NB]die[NB]Einführung[NB]einer Bezahlkarte einstimmig abgelehnt.
Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, dieses Postulat abzulehnen.