Lexipedia

Rösti Albert · Bundesrat · 2024-06-12

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-06-12

Wortprotokoll

Herr Roduit, ich kann Ihnen das beantworten. Wenn ein Sachverhalt sowohl das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) als auch den Energiemarkt betrifft, gelten die Regeln des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes. Die Regelung im FinfraG geht dann vor, und deshalb braucht es hier keine zusätzliche Vorschrift. Sie haben die Vorschriften mit dem BATE genügend geregelt, sodass wir nicht auch noch das FinfraG zusätzlich abändern müssen; es ist klar, was vorgeht. Sie können es nachschauen, in Artikel 2 Absatz 2 und in Artikel 11 Absatz 2 BATE sind die nötigen Regelungen getroffen.

Rösti Albert · Bundesrat · 2024-06-12 | Lexipedia | Lexipedia