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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-06-12

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-06-12

Wortprotokoll

Die Motion verlangt, dass der Bundesrat der Post und ihren Konzerngesellschaften Regeln auferlegt, die die Verlagerung von Tätigkeiten und Dienstleistungen ins Ausland verbieten.

Die Post ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft, deren strategische Führung dem vom Bundesrat gewählten Verwaltungsrat obliegt. Der Bundesrat führt die Schweizerische Post mit der Vorgabe von strategischen Zielen. Auf das operative Geschäft nimmt er grundsätzlich keinen Einfluss. Die in der Motion angesprochene Personalrekrutierung der Post bzw. die Ausbildung von IT-Spezialisten erachtet der Bundesrat als operative Angelegenheit, die er nicht beeinflussen möchte. Die Verantwortung dazu liegt eben beim Verwaltungsrat.

Aber ich möchte natürlich trotzdem Stellung nehmen: Die Post benötigt für die Weiterentwicklung ihres Geschäftsmodells eine bedeutende Anzahl an zusätzlichen IT-Fachkräften. Weil sie diese auf dem inländischen Arbeitsmarkt nicht rekrutieren kann, ist sie auf die Erschliessung von Talentpools ausserhalb der Schweiz angewiesen. Dabei handelt es sich um neue Arbeitsplätze. Die Post nimmt also keine Verlagerung von Arbeitsplätzen aus der Schweiz nach Portugal vor. Es scheint mir wichtig, Ihnen das zu sagen, denn ich habe Verständnis für Ihr Anliegen. Es sind neue Arbeitsplätze, die in Portugal geschaffen werden, und es ist keine Verlagerung, zumindest hat die Post mir das so mitgeteilt. Vielmehr beabsichtigt die Post, auch in der Schweiz rund 200 neue IT-Arbeitsplätze zu schaffen, sofern die Arbeitsmarktlage dies zulässt. Sie können davon ausgehen, dass heute etwa 97 Prozent aller Arbeitskräfte der Post in der Schweiz arbeiten, und das soll auch so bleiben.

Nach diesen Ausführungen bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.