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preparatory:AB 341714

Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2024-06-12

Wortprotokoll

Am 13.[NB]März 2024 haben Sie Ihrer Kommission diese Motion zur Vorprüfung zugewiesen, und schon am Tag darauf, am 14.[NB]März, hat der Nationalrat eine gleichlautende Motion Heer mit 120 zu 65 Stimmen abgelehnt. Wir aber haben die Motion Chiesa in der Kommission natürlich weiterbehandelt, und zwar am 30.[NB]April. Wir beantragen Ihnen mit 8 zu 2 Stimmen und im Einklang mit dem Bundesrat die Ablehnung.

Die Motion verlangt, dass die Schweiz Personen aus Mitgliedstaaten des Europarates generell kein Asyl mehr gewähren soll. Als Begründung führt die Motion an, dass die Mitgliedstaaten der EMRK unterstehen und, ich zitiere, "international als Rechtsstaaten gelten". Nun ist leider diese Begründung ein Kurzschluss. Es wäre nur allzu schön, wenn ein Staat, nur weil er dem Europarat beigetreten ist, nie mehr einen Asylgrund liefern würde. Das ist nicht der Fall. Zum einen finden sich zwar die allermeisten Europaratsstaaten auch auf der bundesrätlichen Liste der verfolgungssicheren Staaten, doch gemäss Asylgesetz und Flüchtlingskonvention sind auch bei solchen Staaten Gesuche individuell zu prüfen, wenn auch mit einem vereinfachten Verfahren; Rückschiebungen in einen Staat, in dem Folter droht, sind aufgrund von zwingendem Völkerrecht ohnehin verboten. Zum andern, und das wiegt noch schwerer, sind sieben Mitgliedstaaten des Europarates gar nicht auf dieser bundesrätlichen Liste, und zwar nicht aus Willkür, sondern begründet. Im Zentrum - auch des Motionstextes - steht dabei die Türkei.

Die Motion zielt ja primär darauf ab, Asylgesuche aus der Türkei nicht mehr zuzulassen, eben mit der Begründung, die Türkei sei als Mitglied des Europarates ein international anerkannter Rechtsstaat. Aber hier wird der Kurzschluss, den die Motion zieht, offensichtlich, denn leider sind nicht magisch alle Fluchtgründe verschwunden, nur weil die Türkei Mitglied der EMRK ist. Die Menschenrechtslage in der Türkei ist kritisch. Vor dem erwähnten Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte waren per Ende März dieses Jahres fast 24[NB]000 Fälle mit Beschwerden gegen das Land hängig. Auch die EU sieht die Menschenrechtslage in der Türkei zunehmend als Hindernis für den Beitrittsprozess, der sich bereits seit 25 Jahren hinzieht. Die Türkei verfolgt politisch nicht genehme Personen, entsprechend haben letztes Jahr fast 7000 Personen aus der Türkei in der Schweiz Asylgesuche gestellt; 46 Prozent haben Asyl erhalten, weil sie eben in der Türkei verfolgt werden.

Vor diesem Hintergrund nun holzschnittartig zu sagen, wie es die Motion tut, die Türkei sei ein, ich zitiere den Motionstitel, "international anerkannter Rechtsstaat", ist im besten Falle naiv, um nicht zu sagen etwas zynisch. Übrigens zur Erinnerung: Bis zu seinem Ausschluss vor zwei Jahren war auch Russland Mitglied des Europarates, und es würde wohl auch niemand behaupten, Russland sei nur wegen dieser Mitgliedschaft bis vor zwei Jahren ein international anerkannter Rechtsstaat gewesen.

Das Fazit Ihrer Kommission: Die Mitgliedschaft im Europarat ist ein starkes Indiz für Rechtsstaatlichkeit, das der Bundesrat bei seiner Liste natürlich auch berücksichtigt. Die Mitgliedschaft ist aber eben nur ein Indiz und kein Garant dafür, dass der jeweilige Staat niemanden verfolgt, weshalb das Asylrecht eine Einzelfallprüfung vorsieht. Bezüglich Non-Refoulement in Folterstaaten ist dies sogar zwingendes Völkerrecht.

Wie der Bundesrat beantragt deshalb auch Ihre Kommission mit 8 zu 2 Stimmen die Ablehnung der Motion, so, wie der Nationalrat die gleichlautende Motion Heer abgelehnt hat. Danke, wenn auch Sie die Motion ablehnen.

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