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Bischof Pirmin · Ständerat · 2024-06-12

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-12

Wortprotokoll

Bekanntlich wurde die Konzernverantwortungs-Initiative vom Schweizervolk knapp angenommen, meines Wissens scheiterte sie aber am Ständemehr. Über diese Thematik führten wir eine sehr emotionale Debatte. Ich glaube, es herrschte damals eine gewisse Einigkeit darüber, dass auch in der Schweiz Konzernverantwortungsmassnahmen getroffen werden sollten, und zwar in Koordination mit der internationalen, insbesondere der europäischen Gesetzgebung. Ich glaube, das gilt heute immer noch. Obwohl ich bei der Konzernverantwortungs-Initiative auf der Gegnerseite stand, halte ich mich immer noch an die Regelung.

Wo stehen wir nun heute? Die Stellungnahme des Bundesrates zur Interpellation Burkart enthält einen Satz, mit dem ich zufrieden bin. Dort heisst es, dass der Bundesrat die neuesten Entwicklungen in der EU berücksichtigen werde. Im darauffolgenden Satz schreibt er: "Erst nach dieser [PAGE 588] vertieften Analyse und unter Beobachtung, wie die Mitgliedstaaten der EU die Richtlinie umsetzen, wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden." Ich glaube, das ist ein richtiger Satz. Wenn wir jetzt über das EU-Recht sprechen - nicht über den Rest der Welt; darüber kann man natürlich auch sprechen, etwa über das amerikanische und das asiatische Recht -, dann betrifft das primär die kleineren Schweizer KMU; sie sind die Haupthandelspartner der kleinen und mittleren Unternehmungen.

Vor diesem Hintergrund muss man durchaus etwas differenzieren. Was ist jetzt in der EU wirklich passiert? Wenn Sie die wirklichen "Schüsse" anschauen, also die Gesetze in der EU, dann sehen Sie, dass das einzige Gesetz, das dafür vorgesehen war, das EU-Lieferkettengesetz ist. Dieses ist aber bisher nicht durchgekommen, es hat keine Mehrheit gefunden. Direkt anwendbar sind in der EU aber nur EU-Gesetze. Angenommen wurde - das stimmt und ist vorhin auch mehrfach zitiert worden - eine Richtlinie, die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive; sie ist am 5.[NB]Januar 2023 in Kraft getreten. Nur: Eine EU-Richtlinie ist, wenn wir das mit unserer Gesetzgebung vergleichen, kein Gesetz! Eine EU-Richtlinie ist lediglich ein Auftrag an die Mitgliedstaaten, ihre Gesetzgebung im Sinne der Richtlinie anzupassen. In der recht föderalistischen EU-Ordnung kann das zum Teil sehr lange dauern.

Warum sage ich das? Ich komme zurück auf die Aussage des Bundesrates, dass er die entsprechenden Entwicklungen prüfe, bevor er über das weitere Vorgehen entscheide. Das ist für den Bundesrat recht schwierig. Nachdem die EU eine Richtlinie beschlossen hat, mit herabgesetztem Schwellenwert und Ähnlichem - es geht um den Schwellenwert von 250 Mitarbeitenden, der relativ viele schweizerische Unternehmen betreffen würde -, ist der Bundesrat nun mit der Situation konfrontiert, dass viele Schweizer Unternehmen wirtschaftlich schlichtweg dazu gezwungen sein werden, entsprechende europäische Normen zu übernehmen. Die Frage ist nur, welche. Die Haupthandelspartner der Schweiz, also Deutschland, Frankreich und Italien, werden wahrscheinlich unterschiedliche Gesetzgebungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erlassen. Für den Bundesrat ist es daher eine ziemliche Herausforderung, herauszudestillieren, wann in der Schweiz was für wen zwingend gelten soll.

Meines Erachtens stimmt es: Mit der Stellungnahme des Bundesrates ist diese Frage noch nicht beantwortet. Daher würde ich dem Bundesrat empfehlen - wie er das übrigens auch selbst in Aussicht stellt -, in dieser Hinsicht sehr vorsichtig und differenziert vorzugehen, um für die schweizerischen Unternehmungen, namentlich die kleinen, nicht noch zusätzliche Hürden aufzubauen, indem man schweizerische Normen festsetzt, die dann in der EU gar nicht, noch nicht oder anders gelten.