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Hässig Patrick · Nationalrat · 2024-06-13

Hässig Patrick · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2024-06-13

Wortprotokoll

Nur schon der Gedanke an den unglaublichen Schmerz und die Qualen lässt einen erschaudern: Einer Person, gefesselt auf einem Bett, werden an allen Fingern und Füssen die Nägel ausgerissen, oder mit einem glühenden Eisen brennt man jemandem Zeichen in die Haut. Es geht um Folter, das Grauenhafteste, was Menschen Menschen antun können. Die Gründe dafür mögen vielfältig sein, nie sind sie legitimierbar, und nie sind sie rechtens. Folter ist die Angst und der tägliche Begleiter von Menschen vielerorts da draussen in der Welt, wo Rechtsprechung, Sitten und Gepflogenheiten noch nicht unserem Rechtssystem entsprechen.

Selbst bei uns hat es gedauert. So beschreiben Professor Lukas Gschwend und Marc Winiger in ihrem Buch mit dem Titel "Die Abschaffung der Folter in der Schweiz": "Entgegen der landläufigen Annahme wurde die Folter in der Schweiz durch die Helvetik 1798 keineswegs definitiv abgeschafft. [...] Das gewaltsam erzwungene Geständnis blieb bis in die Mitte des 19.[NB]Jahrhunderts strafprozessuale Realität. Noch 1869 wurde im Kanton Zug ein Angeschuldigter unter Anlegung der Daumenschraube verhört." Um die Daumenschraube geht es im vorliegenden Entwurf des Bundesrates zum Foltergütergesetz auch; dieses Folterwerkzeug wird immer noch gehandelt.

Die GLP-Fraktion wird dem Entwurf des Bundesrates und den Anträgen der Kommission folgen und dem Gesetz zustimmen. Für einige mag dieses Gesetz nach eurozentrischer Weltanschauung und unnötiger Regulation klingen. Ich möchte Sie daran erinnern, dass noch vor 155 Jahren gewaltsam erzwungene Geständnisse auch in der Schweiz strafprozessuale Realität waren. 155 Jahre, das ist die Dauer von zwei Menschenleben. Menschenleben sind nicht überall auf der Welt gleich viel wert, schon gar nicht, wenn es um politisch Andersdenkende, Oppositionelle oder sonstige Gegner von autoritären Machthabern geht. Wir haben es mit diesem Gesetz in der Hand, es den Henkern und Folterknechten dieser Welt ein wenig schwieriger zu machen. Leider wird Folter auch durch die koordinierte Zusammenarbeit der Länder in Europa nicht verhindert werden können - so realistisch muss man leider sein. Für uns in der Schweiz hat das Gesetz für die Polizeiarbeit und auch für die grenzüberschreitenden polizeilichen Aktivitäten keine Auswirkungen. Dafür hat der Gesetzgeber gesorgt.

Es gibt daher keinen nachvollziehbaren Grund, dem Foltergütergesetz nicht zuzustimmen. Die GLP-Fraktion wird zustimmen und sieht es auch als moralische Pflicht an, dieses Gesetz in Kraft zu setzen.