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Flach Beat · Nationalrat · 2024-06-13

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2024-06-13

Wortprotokoll

Bei Artikel 2 möchte die Minderheit Bühler darauf verzichten, dass der Verweis auf die Anhänge II bis IV der EU-Verordnung 2019/125 ins Gesetz aufgenommen wird. Die Minderheit begründet das damit, dass dies ein obligatorischer Verweis sei. Der Bundesrat solle diese Liste selber führen, zudem gebe es Probleme mit den Zollnummern.

Nun ist es aber so: Es ist nicht ein obligatorischer Verweis, sondern der Bundesrat richtet sich nach diesen Anhängen. Er kann also selber legiferieren, er kann Dinge auslassen oder allenfalls auch ergänzen, wenn er der Meinung ist, das sei sinnvoll. Der Verweis auf diese Anhänge macht aber auch deshalb Sinn, weil sie ganz klare Umschreibungen und Ex-Nummern enthalten und weil dann, eben genau zusammen mit der Zollnummer, für die internationalen wie auch die nationalen Behörden klar ist, um welche Güter es sich tatsächlich handelt.

Die Kommission hat diesen Antrag mit 14 zu 8 Stimmen abgelehnt. Ich bitte Sie, hier ebenfalls der Mehrheit zu folgen.

Bei den Minderheiten Arslan zu Artikel 4 wiederum geht es um eine Ausweitung, die weit über das hinausgeht, was der Europarat, was unsere Handelspartner in ihrer Legiferierung vereinbart haben. Es macht wahrscheinlich auch insofern keinen Sinn, als es noch einmal eine zusätzliche Gesetzgebung dazu bräuchte, um herauszufinden, wie das genau ist, insbesondere wenn es um die Finanzierung geht - die direkte oder indirekte Finanzierung, vielleicht mögen Sie sich an die Diskussionen zum Kriegsmaterial erinnern -; das würde zu erheblichen Unsicherheiten führen. Ihre Kommission hat diese Anträge mit 13 zu 10 Stimmen respektive mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt. Ich bitte Sie hier ebenfalls, der Mehrheit zu folgen.

Bei Artikel 6 möchte die Minderheit Bühler die Arzneimittel nicht ins Foltergütergesetz aufnehmen. Man könnte sich tatsächlich die Frage stellen, ob sie allenfalls ins Heilmittelgesetz aufzunehmen wären, weil unter Umständen insbesondere die technische Umsetzung dann eben auch dort geregelt werden muss. Aber es ist heute beim Kriegsmaterial schon so, dass die Behörden sich koordinieren müssen. Das steht auch so im Gesetz. Sie müssen herausfinden, wer dann tatsächlich die Kontrollen macht und was dazu gehört. Auch hier gilt natürlich der Verweis auf den Anhang IV der Verordnung 2019/125 der EU, und dann ist eben auch klar, was das ist, was hier darunterfällt. Das sind dann beispielsweise Barbiturate und ähnliche Dinge, die für die Todesspritze benützt werden. Die Kommission hat diesen Antrag mit 15 zu 9 Stimmen abgelehnt. Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.

Bei Artikel 13 möchte die Minderheit Brenzikofer, dass die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter regelmässig beigezogen wird. Die Kommission ist der Meinung, dass das nicht notwendig ist. Sie hat diesen Antrag mit 15 zu 8 Stimmen abgelehnt, insbesondere deshalb, weil es selbstverständlich auch in diesem Bereich eine Berichterstattung geben wird, wahrscheinlich analog der Berichterstattung zum Güterkontrollgesetz und wahrscheinlich mit einem eigenen Kapitel und entsprechenden Anhängen sowie mit statistischen Informationen zum Wirtschaftsbereich. Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Bei Artikel 14 möchte die Minderheit Bühler im Zusammenhang mit dem Austausch mit den Behörden anderer Länder in der Amtshilfe das schweizerische Amtsgeheimnis oder eine schweizerische Verschwiegenheitspflicht in das Gesetz aufnehmen. Das macht insofern keinen Sinn, als wir in der Amtshilfe unsere nationale Gesetzgebung nicht quasi über eine internationale stellen können, weil wir die anderen Staaten ja nicht dazu verpflichten können, unsere Gesetzgebung, beispielsweise im Bereich des Amtsgeheimnisses, einzuhalten. Das würde schlicht und einfach nicht funktionieren.

Ich möchte aber noch anfügen, dass die Kommission genau hier, in Artikel 14, gegenüber dem Entwurf des Bundesrates beim Datenschutz nachgebessert hat, auch aufgrund der Eingaben, die gemacht wurden. Die Kommission liess sich versichern, dass damit auch das mittlerweile eingeführte Datenschutzgesetz eingehalten wird.

Ich bitte Sie, auch hier der Mehrheit zu folgen. In Ihrer Kommission wurde der Antrag Bühler mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt.