Meyer Mattea · Nationalrat · 2024-06-13
Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-06-13
Wortprotokoll
Sie haben meine Antwort eigentlich vorweggenommen. In dem Sinne kann ich das eigentlich nur bestätigen. Von einer solchen Gesetzesregelung sind eben genau auch Ehegatten - übrigens auch Konkubinatspaare, die länger zusammenleben - betroffen, weil diese Personen keinen Anspruch auf Arbeitslosengelder haben, wenn sie faktisch nicht mehr dort arbeiten. Das kann aus wirtschaftlicher [PAGE 1259] Not sein, das kann aber auch, wie wir vorhin gehört haben, aufgrund einer persönlichen Situation, namentlich einer Trennung oder Scheidung, der Fall sein.