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Dittli Josef · Ständerat · 2024-06-13

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2024-06-13

Wortprotokoll

Es geht hier um die Grundsatzfrage: Wollen wir einen neuen Leistungserbringer in Form eines koordinierten Netzwerkes, oder wollen wir das nicht? Wollen wir uns auf der Basis der bestehenden Leistungserbringer weiterentwickeln? Die Minderheit Ihrer Kommission ist klar der Auffassung, dass die Einführung eines neuen Leistungserbringers mehr Nachteile als Vorteile bringt.

Die Minderheit bezweifelt einerseits, dass überhaupt Kosteneinsparungen möglich sind, und befürchtet andererseits ein Bürokratiemonster, welches die Weiterentwicklung der bestehenden Modelle behindert. Nun, es ist ja interessant, dass dieses Netzwerk, dieser neue Leistungserbringer bereits in der Vernehmlassung sehr stark angezweifelt wurde. Bereits die Vernehmlassung hat aufgezeigt, dass ein grosser Teil aller Beteiligten des Gesundheitswesens diesen neuen Leistungserbringer ablehnt. Auch der Nationalrat lehnt ihn ab und hat ihn herausgestrichen, und zwar deutlich. Er hat das nicht in einer Nacht-und-Nebel-Aktion getan, sondern er hat sich sehr umfassend damit auseinandergesetzt und ist nach mehreren runden Tischen, an denen sich alle diese Beteiligten einbringen konnten, zur Überzeugung gekommen, dass dieser neue Leistungserbringer in Form des Netzwerkes deutlich mehr Nachteile als Vorteile bringt. Darum hat er ihn herausgestrichen.

Man kann also eigentlich sagen: Die Leistungserbringer brauchen ihn nicht, und die Gesundheitslandschaft überhaupt will ihn gar nicht. Wenn man sie fragt, warum, verweisen sie auf die langjährige Erfahrung und auf diverse Projekte, mit denen die koordinierte Versorgung bereits heute gefördert und gelebt wird.

Es ist also eine unnötige und teure Parallelstruktur zu den heute bestehenden, bestens etablierten Ärztenetzwerken und alternativen Versicherungsmodellen, in denen gegen 80 Prozent der Versicherten sehr gut koordiniert versorgt werden. Auch die Anpassungen, die die Kommission nun vorgenommen hat und die im Vergleich zum Entwurf des Bundesrates doch einige Verfeinerungen mit sich bringen, vergrössern vor allem die Bürokratie. Da werden zum Beispiel Zusammenarbeitsverträge zwischen Leistungserbringern und Versicherern reguliert, wie sie heute schon üblich sind, ganz ohne diese neue gesetzliche Regelung.

Auf zwei Argumente, die für die neue Regulierung angeführt werden, möchte ich kurz eingehen.

Erstens: Das Ziel sei die Überführung von chronisch kranken und multimorbiden Personen in solche Versorgungsmodelle, in denen sie nachweislich besser behandelt würden. Das ist ein gutes Ziel, nur trägt der Vorschlag nichts dazu bei, denn er setzt mit zusätzlichen Vorschriften auf der Seite der Leistungserbringer an und nicht auf der Seite der Patientinnen und Patienten.

Zweitens soll die Zusammenführung verschiedener Berufsgruppen unter einem Dach und damit die interprofessionelle Zusammenarbeit vereinfacht werden. Mit einer einzelnen Abrechnungsnummer sei das eben einfacher. Nur: Ich habe noch von keinem Praktiker gehört, dass die Abrechnung mit mehreren Nummern ein Problem für ihn wäre. Umgekehrt verbauen wir uns durch diese neue Leistungserbringerkategorie Optionen, denn durch die Regulierung sind die Netzwerke starr und können sich auf der vertraglichen Ebene und je nach aktuellem Bedarf nicht innovativ weiterentwickeln. Die heute bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen reichen vollkommen aus, damit die Versicherer und Leistungserbringer ihre erfolgreichen alternativen Leistungs- und Versicherungsmodelle weiterentwickeln können.

Ich bitte Sie deshalb, meine Minderheit zu unterstützen und somit dem Nationalrat zu folgen.