Ettlin Erich · Ständerat · 2024-06-13
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-13
Wortprotokoll
Ein Kernstück der Vorlage, das auch zu grosser Diskussion geführt hat, ist die Einführung der Netzwerke zur koordinierten Versorgung. Die Kommission beantragt mit 7 zu 6 Stimmen, bei Artikel 37a den neuen Leistungserbringer der Netzwerke zur koordinierten Versorgung einzuführen. Auch der Bundesrat hat dies in seinem Entwurf vorgesehen. Die Bestimmungen dazu sind aber über verschiedene Artikel verteilt, weshalb wir dann bei den verschiedenen Artikeln darüber abstimmen.
Im Gegensatz zum Entwurf des Bundesrates sollen aber gemäss Ihrer Kommission erstens die Anforderungen an die Netzwerke vereinfacht werden. So müssen die Netzwerke nicht zwingend von einem Arzt oder einer Ärztin geleitet werden und brauchen auch keinen kantonalen Leistungsauftrag. Dies hatte auch eine Minderheit Maillard vorgeschlagen, damals noch im Nationalrat. Zweitens soll die Zulassung und damit der Vertragszwang bei Artikel 37a Absätze 2bis bis 3 in einem zweistufigen Verfahren erfolgen. Drittens sollen Versicherte bei Leistungen von Netzwerken zur koordinierten Versorgung bei Artikel 64 Absatz 6 Buchstabe e von einer reduzierten Kostenbeteiligung profitieren können.
Das zweite Massnahmenpaket sieht vor, Netzwerke zur koordinierten Versorgung zu fördern und damit die Versorgungsqualität zu stärken. Ein Netzwerk zur koordinierten Versorgung schliesst Gesundheitsfachpersonen aus unterschiedlichen Berufen zusammen und bietet medizinische Betreuung aus einer Hand an. Dadurch wird die Koordination über die ganze Versorgungskette verbessert, zum Beispiel bei der Behandlung einer älteren Person mit mehreren chronischen Krankheiten durch die jeweiligen Spezialisten. Diese Netzwerke zur koordinierten Versorgung umfassen das Koordinationszentrum sowie die ihm vertraglich angeschlossenen Leistungserbringer und werden als Leistungserbringer definiert. Das Netzwerk ist dann selbst ein Leistungserbringer. Ein Netzwerk rechnet die von seinen Mitgliedern erbrachten Leistungen als ein einziger Leistungserbringer gegenüber den Versicherern ab. Solche Netzwerke ermöglichen es zum Beispiel, Ärztinnen und Physiotherapeuten zusammenzunehmen und den Koordinationsaufwand zusammen abzurechnen.
Es wurde gesagt, dass heute fast 77 Prozent aller Versicherten in einem Hausarztmodell versichert sind; diese Zahl wurde uns genannt. Gemäss einer Befragung der Spitex ist nur ein Drittel der Über-65-Jährigen in einem solchen Modell versichert. Je älter und kränker die Personen sind, das hat auch Kollegin Wasserfallen gesagt, desto seltener haben sie ein solches Versicherungsmodell. Mit dem neuen Leistungserbringer gäbe es die Chance, zu einem koordinierten Leistungserbringer zu gehen und dort abrechnen zu lassen. Die Hoffnung der Einführung des neuen Leistungserbringers liegt also darin, dass sich vermehrt auch chronisch kranke und ältere Versicherte dort versichern. Diese Bestimmung wurde in der Vernehmlassung und auch in den Zuschriften, die wir erhalten haben, stark kritisiert. Die Begründung der Kritiker ist, dass die Kosten mit der Einführung eines neuen Leistungserbringers steigen würden und Netzwerke heute schon möglich seien.
Dem hält die Mehrheit der Kommission entgegen, dass der Leistungserbringer ja schon besteht. Es gibt eigentlich gar keinen neuen Leistungserbringer, auch wenn er jetzt ein Netzwerkleistungserbringer ist. Es ist dann vielleicht die Ärztin, die als Leistungserbringerin des Netzwerkes abrechnet, aber diese Ärztin ist heute schon tätig, weshalb die Mehrheit Ihrer Kommission das nicht als grundsätzliches Problem angesehen hat. Die Hoffnung, der Wunsch oder die Möglichkeit, dass man damit die chronisch kranken älteren Patienten [PAGE 605] als Zielgruppe erreicht und sie in solche Netzwerke einbinden kann, ist gemäss Analyse der Verwaltung mit diesem Leistungserbringer, dem Netzwerk, gegeben. Das KVG ist heute dafür zu starr.
Natürlich - das hat man uns versichert - muss man solche Netzwerke auch mit einem guten Monitoring begleiten, also überprüfen, was bei der Kostenentwicklung passiert. Im Verlaufe der verschiedenen Sitzungen wurde in Ihrer Kommission ein Modell eingebracht, das eine gewisse Flexibilität zulässt und Bedingungen an die Netzwerke stellt. Das Modell wurde laufend verfeinert. Diskussionen entstanden um den Vertragszwang: Soll dieser auch für diese neuen Leistungserbringer gelten? Wenn nein, dann stellt sich die Frage, wie man gewährleistet, dass die Patienten wissen, ob sie die Leistungen des Netzwerkes mit ihrer Krankenkasse abrechnen können. Die grundsätzliche Idee war, den Vertragszwang daran zu knüpfen, dass ein Netzwerk die Leistungen in der erforderlichen Qualität und kostengünstiger als einzelne Leistungserbringer erbringt. Daraus ergibt sich die Frage, ob der Beweis für die Qualität und die Kostendämpfung durch das Netzwerk zuerst theoretisch vorliegen und erst dann in der Praxis erfolgen soll. Die Kommission will, dass zuerst quasi ein Testlauf möglich ist, mit dem der Beweis erbracht werden soll, dass es kostengünstiger und die Qualität mindestens gleich gut ist.
Wir haben am Schluss verschiedene Modelle einander gegenübergestellt und sie gegeneinander ausgemehrt. Was ist geblieben? Gemäss dem Antrag der Mehrheit der SGK-S sollen die Netzwerke mit vereinfachten Anforderungen und in einem zweistufigen Verfahren zugelassen werden. Zunächst sollen Netzwerke mit einer oder mehreren Krankenkassen Verträge abschliessen und Leistungen für die Versicherten dieser Kasse anbieten können. Zeigt sich, dass diese Leistungen kostengünstiger und in der notwendigen Qualität erbracht werden, kann ein Kanton die Netzwerke generell zulassen, wenn so die Gesundheitsversorgung gesichert wird. "Generell zulassen" heisst, dass dann auch die anderen Versicherungen mit diesen Netzwerken abrechnen müssen.
Damit die Netzwerke für Versicherte attraktiv sind, soll die Kostenbeteiligung an ihren Leistungen reduziert werden können. Bei der Zielgruppe der chronisch Kranken scheint es vor allem attraktiv, den Selbstbehalt zu reduzieren, da sie bereits eine tiefe Franchise gewählt haben dürften.
Wie gesagt, wir haben dem mit 7 zu 6 Stimmen zugestimmt. Eine Minderheit beantragt weiterhin, auf die Einführung von Netzwerken zur koordinierten Versorgung zu verzichten. Sie wird ihren Antrag auch begründen. Ich möchte noch erwähnen, dass wir im Zusammenhang mit dieser Beratung auch einen Vorstoss zu einem "Managed Care light"-Modell besprochen haben. Wir haben uns dann aber sagen lassen, dass sich die beiden Modelle ausschliessen. Entweder macht man ein neues Netzwerk mit Leistungserbringern, oder man führt ein "Managed Care light"-Modell ein, aber nicht beides.
Also ich bitte Sie, hier dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.