Weichelt Manuela · Nationalrat · 2024-06-13
Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2024-06-13
Wortprotokoll
Alle stillenden Mütter sollen das Recht haben, während der Arbeitszeit bezahlte Stillpausen oder Abpumppausen zu machen - ausnahmslos alle. Das ist das Ziel meiner Motion. Die Motion verlangt eine Gesetzesänderung oder andere geeignete Massnahmen, um dieses Ziel zu erreichen. Heute wird das Recht auf Stillpausen nämlich nicht allen Müttern, die stillen möchten und können, gewährt.
Zwar schreibt das Arbeitsgesetz klar vor: "Stillenden Müttern ist die erforderliche Zeit zum Stillen freizugeben." Auf den ersten Blick scheint also alles wunderbar zu sein. Doch vielen Müttern wird das Recht verweigert, zum Beispiel Lehrerinnen, Spitalangestellten oder Angestellten in öffentlichen Verwaltungen. Der Grund: Der besagte Artikel des Arbeitsgesetzes und die Verordnung sind auf Verwaltungen nicht[NB]direkt[NB]anwendbar. Wir sprechen von Artikel 35a des Arbeitsgesetzes und von Artikel 60 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz.
Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme zur Motion, dass auch öffentlich-rechtliche Arbeitgeber wie der Bund, die Kantone oder die Gemeinden verpflichtet seien, stillenden Müttern das Recht auf bezahlte Stillpausen zu gewähren. Das ist eine gute Nachricht. Aber wissen das alle Arbeitgebenden? Und handeln sie auch entsprechend? Leider nicht. Der Bundesrat schreibt, dass dem SECO von den kantonalen Vollzugsbehörden kein Fall gemeldet wurde. Das erstaunt mich nicht. Geschätzter Herr Bundesrat, können Sie uns sagen, wie viele Kontrollen es diesbezüglich durch die kantonalen Arbeitsinspektoren und Arbeitsinspektorinnen überhaupt gegeben hat? Meine Vermutung ist nämlich: null bis "presque zéro".
Wir haben ja beim Pflegepersonal das gleiche Problem bezüglich Nichteinhaltung der Arbeitsbedingungen in den Spitälern und Heimen. Auch da werden die Vorgaben des Arbeitsrechtes nicht eingehalten. Auch da gibt es praktisch keine Kontrollen der kantonalen Arbeitsinspektoren und Arbeitsinspektorinnen.
Dem Bundesrat scheinen die Probleme bezüglich Umsetzung des Rechts auf Stillen am Arbeitsplatz sehr wohl bekannt zu sein. Der Bundesrat stellt deshalb eine Informationskampagne in Aussicht, damit sowohl die privatrechtlichen als auch die öffentlich-rechtlichen Arbeitgebenden die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Stillen kennen. Denn Stillen kann für die Gesundheit des Kindes und der Mutter wichtig sein, sofern die Mutter das tun kann und möchte. Das ist wissenschaftlich belegt.
Ich anerkenne die Bemühungen und den Willen des Bundesrates, den bestehenden Missstand zu verbessern. Ich habe gerne zur Kenntnis genommen, dass das SECO vom Bundesrat beauftragt wurde, anlässlich der nächsten Weltstillwoche vom 1.[NB]bis zum 7.[NB]August 2024 eine verstärkte Informationskampagne zur Sensibilisierung bei den Arbeitgebenden durchzuführen. Es ist wichtig, dass die Arbeitgebenden ihre Informationspflicht kennen und sich der Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Stillen und Abpumpen am Arbeitsplatz bewusst sind. Ich bedanke mich für diese verstärkte Informationskampagne und ziehe die Motion zurück.
Ich werde die verstärkte Informationskampagne sehr genau verfolgen. Sollte sich in Zukunft zeigen, dass gewisse Arbeitgebende das Recht auf bezahlte Stillpausen weiterhin nicht beachten, werde ich den Vorstoss erneut einreichen.