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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2000-03-09

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-09

Wortprotokoll

Lange Zeit wurden die Meere weltweit als Platz zur Entsorgung von Abfällen missbraucht. Die Fähigkeit des Meeres, die zunehmende Menge der eingebrachten Abfälle aufzunehmen, wurde als grenzenlos betrachtet - vorausgesetzt, dass die Einbringung weit weg vom Land erfolgt. Gestützt auf eine Empfehlung der Konferenz der Vereinten Nationen über die menschliche Umwelt, wurde 1972 eine internationale Konferenz einberufen. Im gleichen Jahr wurde das Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen - gewöhnlich Londoner Übereinkommen genannt - verabschiedet. Es trat 1975 in Kraft. Bis heute haben gegen hundert Staaten das Übereinkommen ratifiziert oder sind ihm beigetreten, so auch die Schweiz im Jahre 1979.

Seither haben die Vertragsparteien eine Reihe von Änderungen verabschiedet. Unter anderem wurde eine Verpflichtung der Vertragsstaaten festgehalten, wirksame Massnahmen zu ergreifen, die "zur Verhütung, Verringerung und, sofern möglich, Beseitigung dieser Verschmutzung" führen. Zudem werden die Staaten verpflichtet, "Verfahrensweisen nach dem Verursacherprinzip zu fördern", d. h., dass die Kosten bezüglich der "Prävention und Bekämpfung der Verschmutzung" künftig von den Verursachern zu übernehmen sind. Das Protokoll umfasst im Weiteren auch den Meeresboden und seinen Untergrund. Es sieht vor, dass die Vertragsparteien "die Ausfuhr von Abfällen oder sonstigen Stoffen in andere Länder zum Zweck des Einbringens oder der Verbrennung auf See" nicht erlauben.

Die Ratifizierung des Protokolles von 1996 zum Londoner Übereinkommen von 1972 zieht für die Schweiz keine besonderen Probleme nach sich, da unser Land die im Protokoll vorgesehenen Verpflichtungen ohne weiteres eingehen kann.

Seit 1983 führt die Schweiz keine radioaktiven Abfälle zwecks Versenkung mehr aus. Bereits im Oktober 1992 hat der Bundesrat beschlossen, definitiv auf die Versenkung von radioaktiven Abfällen im Meer zu verzichten. In der Folge hat [PAGE 62] die Schweiz auf internationaler Ebene 1993 den Beschluss, der ein 25 Jahre dauerndes Moratorium vorsieht, gutgeheissen. Die Ratifikation macht zudem keine Gesetzesänderung erforderlich und sieht auch keinen Beitritt zu einer internationalen Organisation vor.

Wichtig erscheint der Kommission, dass die Schweiz mit der Ratifizierung manifestiert, dass sie als Binnenland die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) - eine Sonderorganisation der Uno - im Kampf gegen die Meeresverschmutzung unterstützt.

Die Kommission empfiehlt einstimmig, das Protokoll zu genehmigen und den Bundesrat zu ermächtigen, das Übereinkommen zu ratifizieren.

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