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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-09-09

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-09-09

Wortprotokoll

Ich nehme gerne im Namen des Bundesrates Stellung zur parlamentarischen Initiative Bregy, bei der es darum geht, dass Personen bei kleineren Vorhaben in Bauzonen keine Beschwerden mehr von Umweltorganisationen zu gewärtigen haben. Es wurde verschiedentlich gesagt: Gemäss der Vorlage soll bei Vorhaben zur Errichtung von Wohnbauten bis zu 400 Quadratmetern Geschossfläche in Bauzonen kein Verbandsbeschwerderecht mehr bestehen. Zu diesen 400 Quadratmetern: Das ist einfach ein anständiges Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung. Das ist schon eine nachvollziehbare Grösse. Aber natürlich ist sie politisch festgelegt. Man muss sich die Grösse etwas vorstellen, damit wir wissen, wovon wir hier sprechen. Es ist nichts Verrücktes. Mit 14 mal 14 Metern auf zwei Stockwerken ist diese Grösse schon erreicht. Das ist nicht riesig.

Es war, Frau Ständerätin Z'graggen, mindestens nicht die Absicht des Bundesrates, hier nonchalant zu sein. Wenn Sie es so empfinden, muss ich das stehenlassen, aber es war wirklich nicht die Absicht. Vielmehr war die Überlegung: Soll jemand, der für sich ein Einfamilienhaus baut, vielleicht mit einer kleinen Einliegerwohnung, mit einer solchen Beschwerde rechnen müssen oder nicht? Der Bundesrat ist hier der Meinung, dass wir diese Entlastung gewähren können - gerade auch, weil es, wie Sie sagen, am Schluss nicht sehr viele betreffen wird. Irgendwo ist es auch ein Widerspruch, zu sagen, es seien eigentlich nicht viele betroffen, trotzdem dürfe man es auf keinen Fall machen. Es wären vielleicht gerade diese wenigen, die dann bei diesen unterschiedlichen Kräfteverhältnissen unter einer solchen Regelung leiden würden.

Von daher bitte ich Sie, hier einzutreten, insbesondere - und das scheint mir schon wichtig - auch vor dem Hintergrund, dass der Bundesrat klar gesagt hat, dass er bei Bauvorhaben in Bauzonen innerhalb von Ortsbildern von nationaler Bedeutung oder mit Auswirkungen auf geschichtliche Stätten oder Kulturdenkmäler das Beschwerderecht aufrechterhalten will. Ich werde hier nachher auch die entsprechende Minderheit unterstützen und an der Position des Bundesrates festhalten. Vor diesem Hintergrund halte ich diese Vorlage im Namen des Bundesrates für durchaus vertretbar und für einen ganz kleinen Schritt in Richtung Deregulierung im riesigen Regulierungsdschungel der Bauwirtschaft.