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Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2003-06-03

Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-03

Wortprotokoll

Frau Kommissionspräsidentin, Sie haben mich des Zynismus bezichtigt. Ich habe gesagt, es sei schlecht, dass der Richter verpflichtet ist, in seiner Pflicht als Amtsperson einen Fall den Strafbehörden zu überweisen, wenn im Eheschutzverfahren aufgedeckt wird, dass eine Vergewaltigung, eine sexuelle Nötigung stattgefunden hat. Frau Kommissionspräsidentin, es kommt vor, dass Ehepaare den Schutz des Eherichters anrufen, weil sie eine Chance sehen, dass sie weiter zusammenleben können. Es kann so ein Vorfall geschehen sein - ich nehme ihn nicht auf die leichte Schulter -, und es kann sein, dass die Frau ihrem Mann verziehen hat. Vor dem Eheschutzrichter soll das ausgebreitet werden können. Aber es soll nicht die Möglichkeit verbaut werden, dass die Frau den Abbruch des Verfahrens fordern kann, weil das jetzt ein Offizialdelikt ist und der Richter das anzeigen muss. Das hat mit Zynismus nichts zu tun.