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Rieder Beat · Ständerat · 2024-09-09

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-09

Wortprotokoll

Hier folgt die Mehrheit dem Nationalrat. Sie hält es für angemessen, dass den Organisationen das Beschwerderecht nicht gegen Verfügungen zustehen soll, die sich auf Wohnbauten mit einer Geschossfläche von weniger als 400 Quadratmetern innerhalb von Bauzonen beziehen. Eine Minderheit verlangt eine Grenze bei 250 Quadratmetern Geschossfläche. In der Kommission war man sich einig, dass 400 Quadratmeter für den Bau eines Einfamilienhauses und allenfalls einer Einliegerwohnung genügen und dass dies auch die Grenze ist, wo es keine NGO für eine Beschwerde braucht. Professionelle Promotoren kümmern sich generell um Fälle mit weit mehr als 400 Quadratmetern Geschossfläche, und diese landen dann auch regelmässig vor Bundesgericht. Unter den Fällen, die [PAGE 656] Kollege Stocker erwähnt hat, werden Sie kaum einen privaten Gesuchsteller finden. Es sind Grossprojekte, die bis vor Bundesgericht getragen werden.

Zu den Anwaltskosten: Wenn Sie als Privater ein Wohnhaus bauen und das Verfahren bis vor Bundesgericht ziehen wollen, dann haben Sie ein effektives Problem. Da genügt Ihnen auch kein Anwalt, der günstig arbeitet; das sind Kosten, die Sie nicht tragen können.

Der erläuternde Bericht spricht von kleineren und mittleren Wohnbauten. Der Nationalrat hat sich dann zwischen den 250 Quadratmetern und den ursprünglichen 600 Quadratmetern auf einen Kompromiss geeinigt. Diesen Kompromiss kann die Mehrheit der UREK-S mittragen. Für grössere Bauten mit mehreren Wohnungen bleibt das Beschwerderecht generell bestehen. Sie werden immer weit mehr als 400 Quadratmeter Geschossfläche aufweisen.

Ein letzter Hinweis noch zur Eintretensdebatte: Es ist natürlich so, dass wir hier nicht das Baureglement der Gemeinden ändern oder definieren. Die Bauweise zu regeln bleibt den Gemeinden und Städten im Baureglement vorbehalten, und daher ist diese Vorlage auch nicht geeignet, um z.[NB]B. einer Zersiedlung Vorschub zu leisten. Wenn Sie dort klein bauen können, dann können Sie bauen. Können Sie dort nicht klein bauen, dann haben Sie nach wie vor nicht das Recht, gestützt auf diese Vorlage kleiner zu bauen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen. Die Minderheit wird von Herrn Stocker vertreten.