Fässler Daniel · Ständerat · 2024-09-09
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-09
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, hier der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Ich möchte Sie bitten, auch etwas die Relevanz des Antrages der Kommissionsmehrheit zu beachten. Es geht nicht darum, bei der Festlegung des Gewässerraums das Recht der beschwerdeberechtigten Organisationen wegzubringen. Die meisten Beschwerden, die es gibt - und das ist wirklich eine sehr grosse Anzahl -, betreffen die Festlegung des eigentümerverbindlichen Gewässerraums durch die Kantone. Dort haben die beschwerdeberechtigten Organisationen ein Beschwerderecht, und dieses verlieren sie mit dieser Vorlage und mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit auch nicht. Hier geht es nur um Folgendes: Dort, wo der Gewässerraum verbindlich festgelegt ist, wo der Kanton die ihm in der Gewässerschutzverordnung eingeräumten Möglichkeiten hat, wo sich Ausnahmen aufdrängen und keine überwiegenden Interessen einer Bewilligung entgegenstehen, sollen Ausnahmebewilligungen erteilt werden dürfen, auch für zonenkonforme Bauten und Anlagen in dicht überbauten Gebieten oder wenn es darum geht, eine Baulandlücke zu schliessen.
Nochmals: Es geht nicht darum, bei der Festlegung des Gewässerraums das Beschwerderecht zu streichen, sondern nur darum, dass die beschwerdeberechtigten Organisationen nicht nochmals Beschwerde erheben können, wenn von der zuständigen Behörde eines Kantons eine Ausnahmebewilligung erteilt worden ist.
Mit dieser Differenzierung möchte ich Sie bitten, hier der Mehrheit zu folgen.