preparatory:AB 342877
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-10
Wortprotokoll
Mein Minderheitsantrag bezieht sich auf Artikel 32d Absatz 6. Das ist ein ganz anderes Thema, dort geht es darum, ob die Untersuchung von belasteten Standorten wie Kinderspielplätzen oder Grünflächen im Gesetz explizit geregelt sein soll. Die Minderheit beantragt Ihnen, diesen Absatz gemäss Ständeratsbeschluss zu streichen und auf eine solche Regelung zu verzichten. Generell kann festgehalten werden, dass grundsätzlich der Inhaber des Standortes die Kosten trägt, wenn Kinderspielplätze, Grünflächen und Hausgärten nach Artikel 32c Absatz 1 Buchstabe b saniert werden müssen, soweit das kantonale Recht keine anderslautenden Vorschriften enthält. In dem Sinne möchten wir Sie bitten, hier nicht eine komplizierte Regelung für ganz spezifische Fälle vorzusehen und Artikel 32d Absatz 6 zu streichen. Damit hätten wir eine Differenz weniger mit dem Ständerat zu bereinigen.
Ich komme als Fraktionssprecher noch kurz auf die Problematik in Zusammenhang mit der Lüftungsfensterpraxis zu sprechen. Das ist ja das Kernstück dieser Vorlage. Ich habe meiner Vorrednerin zugehört. Die Problematik ist halt schon: Wie will man vor allem günstigen Wohnraum schaffen, wenn man, wie nach der heutigen Praxis, an lärmbelasteten Standorten faktisch keine Wohnungen mehr bauen kann? Das ist die Problematik, die wir hier haben. Im Prinzip gibt es eine grosse Herausforderung. Wir hatten im letzten Jahr eine Nettozuwanderung von 100[NB]000 Personen, hingegen wurden im letzten Jahr nur 35[NB]000 neue Wohnungen bewilligt. Da geht eine Schere auf.
Wenn wir wollen, dass mehr günstiger Wohnraum geschaffen werden kann, vor allem in urbanen und Agglomerationsgebieten, dann müssen wir halt weiss Gott auch an Orten Wohnungen bauen können, die keine Premiumlagen sind. Um diese Frage geht es hier: Wollen wir an belasteten Standorten - seien es von Strassen- oder von Schienenlärm geplagte Standorte - überhaupt Wohnungen bauen, ja oder nein? Wenn Sie, wie Frau Suter das will, nichts machen wollen, dann können Sie faktisch keine Wohnungen mehr bauen. Sie können faktisch keine Wohnungen mehr bauen, weil die Auflagen so hoch sind, dass man an diesen Standorten nichts mehr bauen kann. Das ist das eine Extrem. Das andere Extrem ist die ständerätliche Version. Die ständerätliche Version, und da gebe ich Frau Suter durchaus recht, verlangt, dass es Wohnungen geben darf, die kein einziges Fenster haben müssen, das die Lärmgrenzwerte einhält. Dort kann man nur mit einer Komfortlüftung agieren. Das geht auch zu weit.
Aber dann haben wir eben noch den Mittelweg, und das ist die nationalrätliche Variante. Bei dieser muss ein Fenster die Lärmgrenzwerte einhalten, und in den anderen Räumen der Wohnung muss eine Lüftung für ein kontrolliertes Klima installiert sein. Ich bitte Sie, die Variante gemäss Kommissionsmehrheit zu unterstützen, den goldenen Mittelweg zwischen Nichtstun und der Variante Ständerat, die sehr weit geht. Dieser Mittelweg würde es ermöglichen, dass an belasteten Standorten gebaut werden kann. Ich rufe noch einmal in Erinnerung: Rund die Hälfte der Gemeinden hat Standorte, die potenziell von dieser Gesetzgebung tangiert sein könnten.
Deshalb bitte ich Sie, dem Nationalrat zu folgen. Ich hoffe natürlich auch, dass der Ständerat diesem Mittelweg so zustimmt.