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Jans Beat · Bundesrat · 2024-09-10

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-09-10

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative möchte die Zulassungsbedingungen für den Nachzug ausländischer Familienangehöriger von Schweizerinnen und Schweizern an die Regelung über den Familiennachzug im Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) anpassen und damit die heute bestehende Benachteiligung von Schweizerinnen und Schweizern beim Familiennachzug gegenüber EU- und EFTA-Mitgliedern aufheben. Der Nationalrat - Sie haben es gehört - hat die Vorlage angenommen. In Bezug auf die Vereinbarkeit mit Artikel 121a der Bundesverfassung kommt das Bundesamt für Justiz zum gleichen Schluss wie der Nationalrat und der Bundesrat, nämlich, dass die Vorlage mit unserer Bundesverfassung vereinbar ist. Der Nationalrat hat zudem verschiedene Regelungen eingeführt, um sicherzustellen, dass die Schweizerinnen und Schweizer für ihre Familienangehörigen finanziell aufkommen. Zudem können die Kantone mit den Personen Integrationsvereinbarungen abschliessen, um sicherzustellen, dass sie eine Landessprache lernen und sich auch in der Arbeitswelt integrieren.

Das Ziel der parlamentarischen Initiative 19.464 ist nicht neu. Der Bundesrat hat bereits in der Botschaft vom 8.[NB]März 2002 zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer, das heute AIG heisst, ebenfalls eine Gleichbehandlung der Schweizerinnen und Schweizer und der Angehörigen der EU/EFTA-Mitgliedstaaten gemäss FZA vorgesehen und gefordert. Der Bundesrat unterstützt dieses Ziel auch heute noch. Es wird heute aber wegen der Weiterentwicklung der Rechtsprechung nicht mehr erfüllt. Entsprechend beantragt Ihnen der Bundesrat, auf die Vorlage einzutreten. Die Gesamtschau zur Migration wird Ihnen der Bundesrat liefern, spätestens im Zusammenhang mit der Volksinitiative "Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeits-Initiative)", aber wahrscheinlich auch im Zusammenhang mit den Verhandlungen mit der EU. Dort wird er Ihnen auch aufzeigen, welche Möglichkeiten er sieht, um die Zuwanderung zu steuern und mögliche negative Auswirkungen zu dämpfen.

In diesem Zusammenhang muss ich Sie auf später verweisen. So viel sei jetzt schon gesagt: Es ist tatsächlich in erster Linie die Einwanderung in den Arbeitsmarkt, die für die Einwanderung in die Schweiz massgebend ist. Sie müssen wir gegenüber einem anderen Thema abwägen, das uns in Zukunft noch sehr stark beschäftigen wird: Das ist der Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel in unserem Land.