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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-09-10

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-09-10

Wortprotokoll

In der Beratung der Revision des Umweltschutzgesetzes hat sich der Nationalrat für eine Streichung der Artikel 35a und 35c USG ausgesprochen. Damit würde die Lenkungsabgabe auf "volatile organic compounds" (VOC), also flüchtige organische Verbindungen, abgeschafft. Um die eben beratene USG-Revision nicht zu überladen und um zur Abschaffung der Lenkungsabgabe eine Vernehmlassung durchführen zu können, hat der Ständerat diese Streichung abgelehnt. Stattdessen schlägt er vor, dem Parlament zur Aufhebung der Lenkungsabgabe eine separate Revision des Umweltschutzgesetzes zu unterbreiten.

VOC werden in der Industrie als Lösungsmittel verwendet, z.[NB]B. in Farben, Lacken oder Reinigungsmitteln. In der Luft tragen VOC auch zur Belastung mit Feinstaub und Ozon bei. Die Lenkungsabgabe auf VOC ist als marktwirtschaftliches Instrument zur Reduktion des VOC-Ausstosses konzipiert. In der Schweiz sind die Emissionen deshalb auch stärker gesunken als in der EU, wo einige Produktkategorien pauschal verboten sind und wo zum Teil strengere Emissionsgrenzwerte gelten. Will man das erreichte Schutzniveau wahren und die internationalen Abkommen einhalten, kann die Lenkungsabgabe nicht ersatzlos abgeschafft werden. Alternative Massnahmen wären notwendig. So müssten etwa Produktvorschriften eingeführt und Grenzwerte verschärft werden. Die Vor- und Nachteile alternativer Massnahmen für Wirtschaft und Umwelt müssten im Vergleich zur Lenkungsabgabe dargestellt werden. Darüber hinaus hat der Zoll im Zusammenhang mit der Motion angekündigt, die bis 2026 vorgesehene Digitalisierung des Vollzuges erst umzusetzen, wenn diesbezüglich Klarheit besteht.

Der Bundesrat empfiehlt die Motion zwar zur Ablehnung, will aber im Falle einer Annahme der Motion Hand bieten, indem er sich bereit erklärt, einen Bericht dazu zu erarbeiten. Dieser Bericht würde die Vor- und Nachteile der Lenkungsabgabe und der möglichen Alternativen aufzeigen. So könnten Sie am Ende in Kenntnis der Fakten darüber entscheiden, ob Sie die Lenkungsabgabe abschaffen und auf ein alternatives Modell umschwenken möchten.

Die Motion, wie sie nun von der Kommission abgeändert wurde, kann ich deshalb unterstützen. Ich bitte Sie, dem abgeänderten Text zuzustimmen und damit dem Bundesrat den Auftrag zu erteilen, einen Bericht zu verfassen.