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Jans Beat · Bundesrat · 2024-09-10

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-09-10

Wortprotokoll

Zu Ziffer 1: Wie Sie gehört haben, liegt dieser Punkt im Zuständigkeitsbereich der Kantone. Der Bundesrat hat keine Weisungsbefugnis gegenüber den Kantonen.

Zu Ziffer 2: Die Zwangsheirat, Sie haben es gehört, ist bereits heute bzw. seit Inkrafttreten der neuen Bestimmung zur Landesverweisung, also seit dem 1.[NB]Oktober 2016, eine Anlasstat für die Anordnung einer obligatorischen Landesverweisung. Das bedeutet, dass grundsätzlich eine Landesverweisung ausgesprochen werden muss, wenn jemand wegen Zwangsheirat verurteilt wird. Das Parlament hat zudem gerade in der Sommersession die Strafbestimmungen zu Zwangsheirat und erzwungener Partnerschaft um den Passus "Religiöse Ehen" ergänzt. Damit wird klargestellt, dass auch solche erzwungenen Eheschliessungen strafbar sein sollen und auch diese zu einer obligatorischen Landesverweisung führen können. [PAGE 702]

Es besteht daher kein Handlungsbedarf im Sinne der Motion. Ihre Kommission beantragt Ihnen daher mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion abzulehnen.

Ich bitte Sie auch im Namen des Bundesrates, Ihrer Kommission zu folgen und die Motion abzulehnen.