Randegger Johannes · Nationalrat · 2003-06-04
Randegger Johannes · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-04
Wortprotokoll
Keine Frage, Kollege Strahm greift stets sehr aktuelle Themen auf. Auch sein deklariertes Ziel, die Unabhängigkeit der Revision zu stärken, ist unbestritten. Was uns aber mit dem strikten Beratungsverbot und mit einer Zwangsrotation der Revisionsstellen als Patentrezept aufgetischt wird, ist bei näherer Betrachtung so nicht sinnvoll: Es ist viel zu punktuell und vor allem nicht KMU-tauglich! Der gewählte Lösungsansatz: Nur prüfen, ohne zu beraten, und dies noch in einem raschen Wechsel - in seiner Begründung redet er von drei Jahren - brächte der Schweizer Wirtschaft keinen Gewinn an Sicherheit, aber allen Unternehmen, und ganz besonders den KMU, unzumutbare zusätzliche Kosten. Was vorgeschlagen wird, wäre dazu einmal mehr ein schweizerischer Alleingang.
Auch vom gesetzgeberischen Standpunkt aus ist die Initiative abzulehnen, weil der Weg über die Parlamentarische Initiative keinen Zeitgewinn brächte, dafür aber bestimmt grosse Koordinationsprobleme mit den laufenden Arbeiten, die Kollege Strahm erwähnt hat, nämlich mit Arbeiten zur Corporate Governance, zum Rechnungslegungsgesetz und zur GmbH-Reform.
Ein Grund für eine Parlamentarische Initiative würde bestehen, wenn der Bundesrat nicht handeln will. Dann ist eine Parlamentarische Initiative zu Recht am Platz. Aber dieses Mal hat der Bundesrat eindeutig schneller gehandelt als wir. Denn das EJPD hat im vergangenen März beschlossen, die Revisionsbestimmungen aus dem Rechnungslegungsgesetz vorzuziehen. Es hat damit also genau das getan, was die Motion will. Das EJPD hat beschlossen, uns bis im Herbst 2003 diesen Themenbereich - Revisionspflicht, Zulassung von Abschlussprüfern - in einer separaten Botschaft vorzulegen. Er hat damit sowohl unseren Intentionen als auch der internationalen Entwicklung Rechnung getragen.
Ich komme damit zu den materiellen Vorschlägen des Initianten:
1. Beratungsverbot für Revisoren: Moderne Wirtschaftsprüfung ist von Beratung nicht trennbar. Ein Unternehmen verlangt von seiner Revisionsstelle zu Recht, dass sie sich nicht auf die formelle Prüfung der Jahresrechnung beschränkt. Wir wollen, dass sie erkannte Schwachstellen offen legt, dass sie Verbesserungsvorschläge macht, dass sie ein Unternehmen in der Abschlussgestaltung, im Bereich der Steuern oder der Organisation beraten kann. Wir wollen die Unternehmen nicht von Gesetzes wegen zwingen, zusätzliche Spezialisten für die Rechnungslegung, für Steuerfragen usw. zu engagieren und für dieselbe Arbeit mehrfach bezahlen zu müssen. Die Revisionsstelle kann ihre Arbeit nur erfüllen, wenn sie sich intensiv in die Unternehmung einarbeitet. Das über die Jahre auf diese Weise erarbeitete Know-how soll dem Unternehmen möglichst uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Es ist nicht wahr, dass die Prüfung im Ausland, etwa in den viel zitierten USA, ganz von der Beratung getrennt ist. Es gibt nach amerikanischem Recht - genau gleich wie nach den schweizerischen Standesregeln - Bereiche, wie die Steuerberatung, wo die Beratung durch die Prüfer grundsätzlich erlaubt ist. In anderen Fällen braucht es die Zustimmung des "audit committee". Unzulässig sind im Inland und im Ausland schon heute jene Beratungen, bei denen der Revisor Ergebnisse prüft, an denen er selbst oder seine Prüfgesellschaft mitgewirkt hat. Das ist der zentrale Punkt.
2. Zur Zwangsrotation: Eine obligatorische Rotation der Revisionsstelle bedeutet keine erhöhte Prüfungsqualität, was ja das Ziel sein müsste. Ausgezeichnete Kenntnisse über das zu prüfende Unternehmen sind zentral für die richtige Risikoeinschätzung und eine wirksame Prüfung.
Heute wird jeder Revisionsstellenwechsel kritisch hinterfragt; ja, es wird gefragt: Was ist denn passiert, dass ein Revisionsstellenwechsel vollzogen wird? Wird nun gerade diese Rotation zum Qualitätsmerkmal erklärt, dann schaltet man ein Frühwarnsystem aus. Kommt es zu einem Unternehmenszusammenbruch, so ist dies regelmässig das Resultat einer längeren Negativentwicklung. Die Zuordnung der Verantwortlichkeit auf verschiedene, sich im Turnus ablösende Revisionsstellen wird noch schwieriger, die Durchsetzung von Verantwortlichkeitsansprüchen ebenfalls. Auch die amerikanische Gesetzgebung kennt keine Zwangsrotation. Nach US-Recht muss der Mandatsleiter nach fünf Jahren gewechselt werden. Die im Ausland kotierten schweizerischen Unternehmen müssen sich diesem Regime schon heute unterziehen, das ist Ihnen allen ja bestens bekannt. Davon abweichende eidgenössische Regelungen machen aber keinen Sinn. Kommt dazu, dass nur ganz wenige grosse Revisionsfirmen - Kollege Strahm hat es erwähnt: In der Schweiz sind es vier Firmen - überhaupt in der Lage sind, internationale Konzerne zu prüfen.
Was ist die Konsequenz? Die Revision steht und fällt mit der Person des Prüfers. Entscheidend sind seine Charakterstärke, seine persönliche Integrität, seine Kompetenz und seine besonderen Kenntnisse über das Unternehmen. Wir müssen darum sicherstellen, dass die richtigen Leute kompetente Arbeit leisten.
Aus diesem Grund bietet Ihnen die Kommissionsminderheit die bessere Lösung. Wir sehen durchaus Handlungsbedarf; die Kommissionsminderheit will aber nicht punktuelle und schon gar nicht kontraproduktive Regelungen. Sie zieht einen gesamtheitlichen Ansatz im Sinne einer Corporate Governance vor. Handlungsbedarf besteht vor allem bei der Aufsicht: Wir brauchen auch für die Wirtschaftsprüfer eine unabhängige Aufsicht für die Zulassung und Überwachung der Prüfer. Dieses Organ muss allfällige Verstösse wirksam sanktionieren können.
Bei Überweisung der Motion muss der Bundesrat die Arbeit vordringlich an die Hand nehmen. Seitens der Wirtschaft wurden dazu wichtige Vorarbeiten geleistet, die auch von der Swiss Exchange in ihre Regelungen übernommen wurden und auch international kompatibel sind. Setzen wir diese Arbeiten fort, lassen wir uns nicht durch dogmatische Forderungen von diesem Ziel abbringen.
In seiner Begründung hat der Initiant ja einmal mehr unterstrichen, wes Geistes Kind er ist. Als noch wirksamere Lösung erwähnt Kollege Strahm die Wahl der Revisionsstelle durch den Staat oder durch Losentscheid. Dass Kollege Strahm vor allem an den Staat glaubt, das wissen wir, dass er aber auch noch an das Losglück glaubt, das erstaunt uns. Die Initiative käme die über 173 000 betroffenen Aktiengesellschaften teuer zu stehen. Wir müssen die schweizerische Wirtschaft stärken und dürfen sie nicht mit neuen Auflagen und Alleingängen schwächen.
Im Namen der Kommissionsminderheit empfehle ich Ihnen, der Parlamentarischen Initiative Strahm keine Folge zu geben, sondern den wirksameren Weg der Kommissionsmotion zu gehen. Sie sehen ja, der Bundesrat ist bereit, uns bereits im Herbst eine entsprechende Botschaft vorzulegen.
Bitte geben Sie der Parlamentarischen Initiative keine Folge, unterstützen Sie die Motion.