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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2003-06-04

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-04

Wortprotokoll

Ich spreche gerne als Initiantin der Parlamentarischen Initiative. Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Es stimmt, Sie haben beim Signaturgesetz die Publikation der Gegenleistung abgelehnt, Herr Seiler. Aber ich nehme an, Sie haben dem Kommissionssprecher, Herrn Gutzwiller, gut zugehört. Herr Gutzwiller hat deutsch und deutlich festgehalten, dass man sie nicht im Signaturgesetz verankern wolle, weil man zuerst die materielle Debatte zur Frage der Preispublikation auf einer anderen Ebene führen wolle. Die Debatte führen wir jetzt. Deswegen erlaube ich mir jetzt, auch materiell zu meiner Parlamentarischen Initiative zu sprechen.

Ich verlange, dass die Preise von Grundstücken bei Handänderungen ebenfalls publiziert werden. Wie Herr Seiler richtig bemerkt hat, ist dies heute nicht vorgesehen. Heute haben wir nur die Publikation des Grundstücks, der Vertragsparteien, des Datums des Eigentumserwerbs durch den Verkäufer und die Miteigentumsanteile beziehungsweise die Wertquoten bei Stockwerkeigentum. Die Kantone können mit der Publikation weiter gehen und die Preise ebenfalls publizieren, wie dies z. B. im Kanton Genf und im Kanton Jura der Fall ist.

Die heutige Regelung zur Publikation stammt aus dem Jahr 1994. Sie war die Folge einer grossen Debatte über dringliche Massnahmen im Bodenrecht Ende der Achtzigerjahre und eines Bundesgerichtsentscheides, der die Publikation überhaupt untersagen wollte. Zusammen mit dem Erlass der bodenrechtlichen Sondermassnahmen wurden dann die Kantone ermächtigt, die Handänderungen samt Preisen zu veröffentlichen. Diese Bestimmung wurde 1994 ins ordentliche Recht überführt.

Was ist die Ratio Legis von Artikel 970a ZGB? Sie kann der damaligen Debatte entnommen werden. Es ging darum, mit mehr Transparenz der Spekulation einen Riegel zu schieben. Es ging auch darum, spekulativen Handänderungen damit zu begegnen, dass man die Preistreiber und damit auch den politischen Handlungsbedarf kennt. Es ist klar: Dazu bedarf es eben auch der Preistransparenz. Wir diskutieren damit einen für den Wettbewerb zentralen Punkt des Öffentlichkeitsprinzips. Im Geschäftsverkehr, im Warenhandel - überall wird zur Sicherung des Wettbewerbs die Transparenz der Preise verlangt. Warum soll das nun beim Grundstücksmarkt nicht gelten? Ausgerechnet der Grundstückmarkt bedarf einer erhöhten Transparenz, denn er ist kein Markt wie jeder andere. Er wird durch die Knappheit des Faktors Boden bestimmt und ist deshalb für Spekulationen besonders anfällig. Es ist ein reiner Anbietermarkt, und es ist klar, dass professionelle Anbieterinnen und Liegenschaftshändler hier im Vorteil sind. Genau sie profitieren gegenüber Privaten von einem intransparenten Markt. Für mich steht fest: Je grösser die Intransparenz, desto grösser ist auch die Gefahr der Preistreiberei und der Spekulation.

Herr Seiler, ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Preise, die Sie in den Inseraten finden, nicht die Marktpreise sind, sondern die Angebotspreise. Nur der effektiv bezahlte Preis ist der Marktpreis. Genau darüber wollen wir Öffentlichkeit herstellen.

Der Bodenpreis ist ein Politikum ersten Ranges. In der Schweiz ist der Bodenpreis ein zentraler Kostenfaktor, nicht nur für die Privaten, sondern auch für die kleinen und mittleren Unternehmen. Während die Baukosten sinken, steigen die Bodenpreise weiter an. Der Bodenpreis hat auch einen zentralen Einfluss auf die Mieten. Ich möchte Sie nochmals an den Wachstumsbericht des Seco erinnern. Unsere Mieten liegen rund 80 Prozent über den durchschnittlichen Mietkosten in den EU-Staaten. Das verteuert das Wohnen, und das verteuert die Produktionskosten in der Schweiz.

Die Preistransparenz ist auch eine zentrale Voraussetzung, um die Entwicklung der Preise zu beobachten. Es ist daran zu erinnern, dass in Japan die überrissenen Bodenpreise das Land in eine Rezession geführt haben. Die Bodenfrage wird auf längere Frist auch in der Schweiz politisch gelöst werden müssen. Auch dazu brauchen wir klare Angaben über die relevanten Indikatoren, und dazu gehören die Preise.

Die bürgerliche Seite hatte bereits Ende der Achtzigerjahre bei der grossen Debatte zu den dringlichen Beschlüssen geltend gemacht, eine Publikation der Preise führe bei einem knappen Gut zu Preissteigerungen. Genau das Gegenteil könnte der Fall sein. Wir hörten die gleichen Behauptungen im Rahmen der Publikation der Managerlöhne. Heute ist es unbestritten, dass wir hier die Lohntransparenz verlangen, weil wir uns erhoffen, dass mit Öffentlichkeit der Druck auf die Lohnexzesse gemacht wird und dass damit tendenziell eine Preissenkung erreicht werden kann.

Herr Seiler, Sie haben hier vor etwa fünf Minuten behauptet, dass die Preistransparenz keinen Druck auf die Bodenpreise auslösen würde und haben dazu das Beispiel Genf ins Feld geführt. Herr Seiler, ich würde eine solche Aussage nicht wagen. Ich möchte Sie zumindest dahin gehend korrigieren, dass feststeht, dass in Genf die Bodenpreise in den [PAGE 825] Neunzigerjahren gesunken sind. Ich will nicht behaupten, dass das allein die Folge der Preistransparenz ist, aber zumindest haben wir Klarheit darüber. Wenn wir generell auch in anderen Kantonen eine Preispublikation hätten, könnten wir untersuchen, welche Wirkung eine Preistransparenz hat.

Es wurde in der Kommission geltend gemacht: Die Parlamentarische Initiative Dettling stünde in Widerspruch zu meiner Parlamentarischen Initiative. Materiell besteht zwischen meiner Parlamentarischen Initiative und der Parlamentarischen Initiative Dettling insoweit kein Widerspruch, als Herr Dettling über den Umfang des Einsichtsrechtes gar keine Aussage gemacht hat und diese Debatte im Ständerat auch noch nicht geführt worden ist.

Abschliessend betone ich nochmals: Die Transparenz im Grundstückshandel ist eine Voraussetzung für einen funktionierenden Markt, auf dem alle gleich lange Spiesse haben. Wir brauchen mehr Markttransparenz, und dazu gehört selbstverständlich auch die Preistransparenz. Wenn Sie der Parlamentarischen Initiative jetzt Folge geben, wird in einer zweiten Phase zu entscheiden sein, wie die Publikation erfolgt und wie das Einsichtsrecht technisch gewährleistet wird. Fest steht aber, dass die Aussage von Herrn Seiler falsch ist, dass man beim Grundbuch jederzeit die Preistransparenz erhalten könne, denn die Preise finden sich in den Belegen und nicht im Hauptbuch, und hier hat man kein Einsichtsrecht.

Ich bitte Sie also: Sorgen Sie für mehr Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten im Grundstückshandel, und dazu gehört eben auch die Veröffentlichung der Preise!