Brizzi Simona · Nationalrat · 2024-09-11
Brizzi Simona · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-11
Wortprotokoll
Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist vor einundzwanzigeinhalb Jahren in Kraft getreten. Sie kennen das Impulsprogramm des Bundes zur Förderung von familienergänzenden Betreuungsplätzen. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung war die finanzielle Unterstützung auf acht Jahre begrenzt, und ihre Gültigkeitsdauer wurde verschiedene Male verlängert.
Die Mitglieder der WBK-N haben reagiert, weil diese Verlängerungen langfristig keine Lösung sind, und haben am 18.[NB]Februar 2021 die parlamentarische Initiative 21.403, "Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung", eingereicht, die die Ablösung der geltenden Finanzhilfen durch eine nachhaltige Förderung vorsieht. Am 1.[NB]März 2023 hat der Nationalrat dem Gesetzentwurf zugestimmt.
Die Kommission des Ständerates, die WBK-S, hat den Gesetzentwurf zur parlamentarischen Initiative 21.403 anschliessend an sechs Sitzungen beraten. Die Verlängerung[NB]des[NB]Impulsprogramms wurde von der WBK-S [PAGE 1423] angestossen. Sie hat zu einer Variante zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative eine Vernehmlassung durchgeführt. Diese sieht insbesondere die Einführung einer Betreuungszulage gemäss dem Familienzulagengesetz vor, die durch die Arbeitgeber und die Kantone - es wird ja immer wieder auch gefordert, dass diese in die Pflicht genommen werden - und die Arbeitnehmenden finanziert werden soll.
Da die Ausarbeitung des neuen Gesetzes nicht vor Ablauf des aktuellen Förderprogramms abgeschlossen werden kann, hat die WBK-S am 20.[NB]November 2023 eine parlamentarische Initiative eingereicht, über die wir jetzt diskutieren. Sie zielt darauf ab, die Bundesbeiträge bis spätestens 31.[NB]Dezember 2026 zu verlängern. Ziel ist es, eine Lücke in den Fördermassnahmen des Bundes zu vermeiden. Das bedeutet eine Erhöhung des Verpflichtungskredits für die finanzielle Unterstützung um 53,2 Millionen Franken und dient der Schaffung von ausserfamiliären Betreuungsplätzen, die notwendig sind, da der Bedarf an Betreuungsplätzen immer noch sehr gross ist und die Wirtschaft auch die Fachkräfte dringend braucht.
Am 4.[NB]Juni hat der Ständerat jedoch den Vorschlag des Bundesrates angenommen, der ein anderes Finanzpaket vorsieht, nämlich eine Erhöhung um lediglich 40 Millionen Franken. Zudem wird für spezifische Projekte ein Transfer von 10 Millionen Franken aus dem Verpflichtungskredit für Finanzhilfen zur Erhöhung von Subventionen auf kantonaler und kommunaler Ebene vorgenommen.
Die WBK-N hat die parlamentarische Initiative und die Stellungnahme des Bundesrates dazu am 27.[NB]Juni 2024 beraten. Mit 16 zu 9 Stimmen nahm die Kommission den Entwurf 1 zum Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung an. In Ziffer II Absatz 2 des Entwurfes 1 nahm die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen einen Änderungsantrag an, der die Kontinuität der Verlängerung sicherstellen soll. Dem Entwurf 2, "Bundesbeschluss über[NB]die[NB]Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung", stimmte die Kommission wieder mit 16 zu 9 Stimmen zu.
Eine Minderheit ist nicht auf das Geschäft eingetreten. Sie anerkennt das Problem der hohen Kosten für die institutionelle Betreuung von Kindern, sieht nun jedoch die Kantone in der Verantwortung.
Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen, auf die Vorlage, die eine Verlängerung der Bundesbeiträge bis Ende 2026 vorsieht, einzutreten und ihren Anträgen zuzustimmen.