Rosenwasser Anna · Nationalrat · 2024-09-11
Rosenwasser Anna · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-11
Wortprotokoll
Ich teile Ihnen die Haltung der SP-Fraktion zur Kulturbotschaft 2025-2028 mit und erläutere Ihnen die Haltung der Fraktion zu einzelnen Kommissionsanträgen.
Mit den Bundesbeschlüssen im Rahmen der Kulturbotschaft stellen wir heute die Weichen für die wichtige kulturelle Arbeit in der Schweiz in den kommenden vier Jahren. Grundsätzlich bittet Sie die SP-Fraktion, den Empfehlungen Ihrer WBK zu folgen.
Besonders hervorzuheben ist die Unterstützung der Mehrheit der WBK-N bei Artikel 18a KGTG. Medienberichte der nahen Vergangenheit zeigen, dass die Provenienzforschung zu NS-Raubkunst und Objekten aus kolonialen Kontexten in der Schweiz immer noch massive Lücken aufweist. Es gibt einen immensen Forschungsbedarf. Das zeigen jene Hunderttausende Werke und kulturelle Artefakte, die im Kontext kolonialer Herrschaft und in NS-Zeiten an europäische und schweizerische Museen gelangten und über deren genaue Erwerbs- und Aneignungsumstände bis heute allzu oft kaum etwas bekannt ist.
Der Bundesrat hat die zentrale Bedeutung der Provenienzforschung erkannt und eine unabhängige Kommission für historisch belastetes Kulturerbe vorgeschlagen. Gerade die Möglichkeit, die aus Expertinnen und Experten zusammengesetzte Kommission einseitig anzurufen, stellt einen zentralen Grundpfeiler für ein erfolgreiches zukünftiges Operieren dar. Gemeint ist damit, dass die Kommission tätig werden kann, ohne dass jene Kultureinrichtung ihre Zustimmung dazu geben muss, um deren Sammlungen es geht. Nun will aber der Ständerat, dass beide Parteien ihre Zustimmung geben müssen. Mit diesem Kriterium würde die Kommission faktisch handlungsunfähig. Das zeigt das Beispiel Deutschland, wo aufgrund dieser Regelung gerade einmal ein Fall pro Jahr behandelt wird. Die einseitige Anrufung ist zudem gerade für Objekte aus kolonialen Kontexten zentral. Denn es gibt für in kolonialen Kontexten angeeignete oder geraubte Dinge bislang, anders als bei verfolgungsbedingten Verlusten in Zusammenhang mit der NS-Herrschaft, keine international greifenden Abkommen oder zwischenstaatlichen Erklärungen für den Umgang mit ihnen. Ich bitte Sie daher, bei Artikel 18a der Mehrheit der WBK-N und damit dem Entwurf des Bundesrates zu folgen.
Dann kommen wir zum Geld. Natürlich ist es angesichts der allgemein herrschenden, selbst auferlegten Sparzwänge ein Leichtes, bei der Kultur, also bei den nur schwach gebundenen Mitteln, den Rotstift anzusetzen. Nichts anderes hat der Bundesrat in seiner Botschaft bekanntlich getan, als er im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage und entgegen allen Forderungen der Vernehmlassungsteilnehmenden Kürzungen vorgenommen hat.
Ich möchte Sie gerne noch einmal daran erinnern, dass es bei der Kulturförderung nicht nur darum geht, irgendwelchen Institutionen und Projekten Geld zu geben. Bei der Kultur, egal ob Hochkultur oder Populärkultur, geht es auch und gerade um Sinnstiftung, um den Erhalt und die Förderung von gesellschaftlicher Identität. Dass wir in Zeiten von multiplen Krisen und gesellschaftlicher Desintegration gerade bei der Kultur den Rotstift ansetzen, zeugt nicht von gesellschaftlicher Weitsicht, sondern von fehlender Inspiration und mangelndem gesellschaftlichem Selbstvertrauen.
Was diese Kürzungen im Konkreten bedeuten, kann ich Ihnen anhand der Stiftung Pro Helvetia darlegen: Pro Helvetia fördert Kulturschaffende im Ausland in den Bereichen darstellende und visuelle Künste, Design, Literatur sowie Musik. Durch ihre Arbeit repräsentieren diese Kulturschaffenden die Schweiz. Die Stiftung unterstützt Künstlerinnen und Künstler, organisiert Ausstellungen und schafft einen Raum, damit schweizerische Kultur sowohl im In- wie auch im Ausland ihren Stellenwert erhält. Sie ermöglicht es Kulturschaffenden, [PAGE 1439] sich zu vernetzen, Inspiration zu finden und neue Projekte in interkulturellen Kontexten zu initiieren.
Sollten Sie die Anträge der Minderheiten Brizzi et al. ablehnen oder sogar den Minderheiten folgen, die noch massivere Kürzungen beantragen, könnte dies die Schliessung von Aussenstellen, eine Reduktion der Budgets des Centre culturel suisse in Paris oder des Istituto Svizzero di Roma und den Verzicht auf die Förderung unzähliger Schweizer Kulturprojekte nach sich ziehen. Konzerte, Ausstellungen und Gastspiele von Schweizer Kulturschaffenden an Festivals im Ausland müssten so gestrichen werden. Derartige Massnahmen werden das Ansehen der Schweizer Kulturbranche im Ausland und den Austausch zwischen Kulturräumen nachhaltig schädigen.
Mit den Minderheitsanträgen Fivaz Fabien möchten wir wieder auf das Niveau der Vernehmlassungsvorlage zurückkommen. Wir geben der Schweizer Kunst- und Kulturbranche damit die Chance, ihre Aufgabe gewissenhaft und nachhaltig wahrzunehmen, zum Wohle der Schweiz. Wir ermöglichen ihr, ihre Verantwortung als Vermittlerin, als Bildungsinstitution, als Identitätsstifterin und als Ort des zwischenmenschlichen Austausches gerecht zu werden.
Zuletzt bitte ich Sie, den Einzelanträgen Pult, Giacometti und Candinas Martin zum Sprachengesetz zuzustimmen. Hier geht es um ein technisch logisches Anliegen. Nicht nur ausserkantonale, sondern auch innerkantonale Diaspora-Projekte sollen finanziert werden können, beispielsweise nicht nur eine rätoromanische Kita in Zürich, sondern auch eine rätoromanische Kita im mehrheitlich deutschsprachigen Chur.
Ich danke Ihnen, dass Sie das Anliegen der SP-Fraktion für eine starke, zukunftsgerichtete und wertvolle Kulturbranche mittragen und den Anträgen wie erläutert zustimmen.