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Bischof Pirmin · Ständerat · 2024-09-11

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-11

Wortprotokoll

Wir befinden uns in der Eintretensdebatte über die Strategie der IZA für die nächsten vier Jahre. Wie die Akten zeigen, haben wir drei verschiedene Konzepte vor uns, gemäss welchen wir vorgehen könnten.

Den ursprünglichen Entwurf des Bundesrates haben wir ja nicht mehr vor uns. Vielmehr liegt uns eine überarbeitete Fassung der Strategie des Bundesrates vor, die vorsieht, dass man zwar von der bisherigen IZA-Strategie ausgeht, aber eine erhebliche Umverteilung der Mittel vornimmt. Demnach sollen aus bekannten Gründen Beiträge von der allgemeinen Entwicklungszusammenarbeit zur humanitären Hilfe für die Ukraine umverteilt werden. Das ist das eine Konzept. Dies bedingt natürlich erhebliche Kürzungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit.

Ein weiteres Konzept geht von der bisherigen Strategie aus und sieht vor, die vorgesehenen Beiträge noch zu erhöhen. Hier gibt es verschiedene Anträge, über die wir abstimmen können. Eine Erhöhung der Beiträge ist aber in der gegenwärtigen Finanzlage absolut unrealistisch.

Dann gibt es eine dritte Möglichkeit: den Antrag Mühlemann auf Rückweisung. Mit diesem wird gefordert, dass die Beiträge gemäss neuem Antrag des Bundesrates noch einmal um einen erheblichen Anteil, um 2 Milliarden Franken in diesen vier Jahren, gekürzt werden.

Wie wollen wir mit den drei Konzepten umgehen? Die überarbeitete Fassung des Bundesrates ist, wie die Kommissionsberatungen gezeigt haben, meines Erachtens realistisch. Wir haben die Zusicherung erhalten, dass es im Bereich der humanitären Hilfe - die meiner Ansicht nach der Kernbereich der Entwicklungshilfe ist, derjenige Teil, der direkt bei den Menschen ankommt, die es am nötigsten haben - trotz der erheblichen Umverteilung von der allgemeinen Entwicklungszusammenarbeit zur humanitären Hilfe für die Ukraine keine Kürzungen geben wird, obwohl im Gesamtbudget 1,5 Milliarden Franken umverteilt werden.

Im Bereich der übrigen Entwicklungszusammenarbeit wird es aber sehr wohl Einschnitte geben, und zwar nicht nur mit dem Rückweisungsantrag Mühlemann, sondern auch mit dem neuen Antrag des Bundesrates. Man kann sich in dieser Debatte die Frage stellen, ob das überhaupt geht, ob man dort derartige Einschränkungen machen kann. Diesbezüglich hat die Kommission umfangreiche Anhörungen durchgeführt. Diese Anhörungen waren für mich erhellend. Ich habe festgestellt, dass in diesem Bereich, wie in den übrigen Bereichen der Verwaltung, erhebliche Einsparungsmöglichkeiten bestehen, ohne dass die Wirksamkeit eingeschränkt würde. Das würde bedeuten, dass die Kürzungen, die der Bundesrat vornehmen will, wahrscheinlich machbar sind.

Ich will Ihnen nur noch zwei Dinge sagen: Beim Begriff "Entwicklungszusammenarbeit" denken wir immer an die Menschen vor Ort, die Hilfe erhalten und diese auch zugut haben. Aber die Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit umfassen noch mehr. In der Zentrale in Bern - eigentlich sind es drei Zentralen, die sich mit Entwicklungszusammenarbeit beschäftigen - gibt es 1877 Vollzeitstellen, die insgesamt 1,13 Milliarden Franken pro Jahr beanspruchen. Ich sage nicht, Planung sei unnötig. Den Umfang der[NB]Arbeit,[NB]die[NB]nicht[NB]vor[NB]Ort,[NB]sondern hier in der Schweiz gemacht wird, um in anderen Ländern Entwicklungshilfe und -zusammenarbeit zu leisten, darf man zwar insgesamt nicht infrage stellen, man sollte ihn jedoch von der Grössenordnung her überprüfen.

Die zweite Überlegung: Im Rechenschaftsbericht über die Entwicklungszusammenarbeit, den wir gesehen haben, wurde die Wirksamkeit der Projekte geprüft. Die Wirksamkeit interessiert uns ja am meisten. Wie gut kommt die Hilfe bei den Menschen an, die sie aus unserer Sicht zugut haben? Der Rechenschaftsbericht kommt, wenn man die Nachhaltigkeit der Entwicklungshilfe betrachtet, also die Frage, wie wirksam die Hilfe auf lange Frist ist, zum - ich kann es nicht anders sagen - erschütternden Ergebnis, dass nur 55 Prozent der Projekte nachhaltig seien. Die Nachhaltigkeit ist das Entscheidende - nicht bei der humanitären Hilfe, aber bei der übrigen Entwicklungszusammenarbeit.

Also fast die Hälfte der Projekte ist nicht nachhaltig. In dieser Situation ist es, glaube ich, zu rechtfertigen, dass man in der Strategie die Kürzungen vornimmt, wie sie der Bundesrat in der überarbeiteten Fassung vorsieht. Hingegen dürfte es nicht zu rechtfertigen sein, dass man jetzt schon eine zusätzliche Kürzung von 2 Milliarden Franken einfach übers Knie bricht. Der Querbezug zur Armeefinanzierung ist mir schon bekannt, aber ich glaube, dies muss dann der zweite Schritt sein. Was wir in den Budgetberatungen bei der IZA wegen Unwirksamkeit oder Überbürokratie wegkürzen können, mag für die Armeefinanzierung verwendbar sein, was wir nicht wegkürzen können, aber nicht. [PAGE 717]

Aus diesem Grund beantrage ich Ihnen, einzutreten und den Antrag Mühlemann auf Rückweisung abzulehnen.