Sauter Regine · Nationalrat · 2024-09-11
Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-11
Wortprotokoll
Im Namen der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, dieser Kommissionsmotion nicht zuzustimmen. Die Gründe dafür liegen auf der Hand. Wir haben zu dieser Thematik nicht nur die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK), sondern auch das Bundesamt für Sozialversicherungen angehört. Es zeigt sich, dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Bereits gemäss den bestehenden rechtlichen Bestimmungen müssen die Vorsorgeeinrichtungen ihre Verwaltungskosten in ihrer Betriebsrechnung vollständig ausweisen. Dabei müssen sie sowohl gemäss der Verordnung als auch gemäss dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER zwischen den Kosten für die allgemeine Verwaltung, für die Vermögensverwaltung, für Marketing, für Werbung, für Makler- und Brokertätigkeiten, für die Revisionsstellen, für den Experten der beruflichen Vorsorge sowie für die Aufsichtsbehörde unterscheiden. Die EFK kommt zum Schluss, dass die Kostentransparenz insgesamt zufriedenstellend sei. So weit, so gut.
Etwas irritierend ist dann die Schlussfolgerung der EFK, die sinngemäss festhält, dass es einer proaktiveren, transparenteren Kommunikation der Kosten bedürfe, weil dies für mehr Klarheit sorgen würde. Die Versicherten sollten sich diese Informationen nicht zwingend holen müssen, sondern sie sollten damit bedient werden. Dies veranlasste dann auch die Mehrheit der Kommission zur Ausarbeitung der vorliegenden Motion. Darüber, muss ich Ihnen sagen, wundere ich mich doch sehr. Die geforderten Informationen sind also vorhanden, die Zahlen liegen, kann man sagen, auf dem Tisch. Nun wird von den Befürwortern dieser Motion vorgebracht, es sei zu aufwendig, diese Informationen zu erhalten respektive aufzufinden. Ich muss Sie Folgendes fragen: Haben Sie denn überhaupt schon einmal versucht, Infos über die Kosten Ihrer Pensionskasse zu erhalten? Ich kann Ihnen sagen, es ist recht simpel. Eine einfache Internetsuche genügt.
Ich kann Ihnen ein Beispiel geben: Der Anhang des Geschäftsberichtes der Swiss Life, immerhin eine der grössten Einrichtungen für die berufliche Vorsorge in der Schweiz, gibt Auskunft über die Höhe der Provisionen an Broker und Makler, der Provisionen im eigenen Aussendienst, der Aufwendungen für Marketing und Werbung, der übrigen Aufwendungen für die allgemeine Verwaltung usw., dies transparent und absolut verständlich. Diese Informationen sind problemlos erhältlich, wenn sie denn jemanden interessieren. Sie stehen auch nicht im Kleingedruckten, wie Kollegin Marti das vorhin angeführt hat.
Hier sind wir nun wohl beim entscheidenden Punkt: Die Leute, die Versicherten, interessieren sich leider zu wenig für ihre berufliche Vorsorge. Das ist leider auch eine Feststellung, die ich im Zusammenhang mit der Abstimmung über die Reform der beruflichen Vorsorge gerade mache. Auch die Eidgenössische Finanzkontrolle hält fest, dass die Versicherten ihren Kassen nie eine Frage zu den Kosten stellen würden und überhaupt nicht sensibel bezüglich Kostenfragen seien. Da nützen alle Informationen nichts. Mein Wunsch wäre also vielmehr, dass sich die Versicherten generell mehr[NB]für[NB]diese[NB]Themen[NB]interessieren und vor allem realisieren, dass es ihr Geld ist, um das es hier geht, dass das Geld ist, das ihnen gehört, und dass es deshalb für sie von Interesse ist.
Das erreichen wir aber leider auch nicht mit einer solchen Kommissionsmotion, selbst wenn Sie jedem Vorsorgeausweis noch eine Beilage mit der Kostenaufstellung der Kasse beifügen. Auch deshalb sollten wir hier nicht unnötig gesetzgeberisch tätig werden.
Ich bitte Sie, dieser Motion nicht zuzustimmen.