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Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2003-06-04

Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-04

Wortprotokoll

Herr Günter, ich habe schon ein bisschen ein Problem, wenn Sie den Antrag jetzt kurzfristig modifizieren. Wenn man die Prüfung der Gültigkeit des Zertifikates zur Signatur angeht, ist es tatsächlich so: Wenn der Empfänger einer signierten Meldung sicher sein will, dass das Zertifikat auch am Tag des Empfanges der Meldung noch gilt und nicht beispielsweise am Vortag zurückgezogen, revoziert oder für ungültig erklärt worden ist, so wird er über die Dienste der entsprechenden Anbieterin von Zertifizierungsdiensten die Gültigkeit des Zertifikates überprüfen wollen. Ich glaube nicht, dass es dort zu Kosten kommt. [PAGE 815] Dort sind die Kosten demjenigen zu belasten, der das Zertifikat angefordert hat. Das muss in diesem Service inbegriffen sein. Bisher wurde dazu eben die Liste der revozierten Zertifikate, die Certificate Revocation List (CRL), nachgeführt und intern zur Überprüfung verwendet. Mehr und mehr gibt es aber standardisierte Dialoge, z. B. das Online Certificate Status Protocol (OCSP), bei denen ein Dienst des Zertifizierungsdienstanbieters auf eine Anfrage über die Gültigkeit eines Zertifikates eine Rückmeldung erzeugt, welche darüber Auskunft gibt, ob das angefragte Zertifikat gültig, ungültig oder unbekannt ist. In dem Masse, in dem es selbstverständlich wird, dass Systeme dauernd online sind, wird sich die Praxis wahrscheinlich von diesen CRL hin zu Onlineverzeichnisdiensten verschieben. Nun ist es relativ gewagt, wenn wir heute verfügen, dass die Verzeichnisse dieser Onlinedienste gratis einsehbar sein müssen. Ich glaube, das können wir nicht von uns aus und ohne weitere Vorprüfung festlegen, weil diese Onlinedienste eine Arbeit leisten und immer am Netz sind und dafür eine Entschädigung verdienen. Ich glaube, das ist eine Frage, die wir dem Ständerat noch zur Prüfung vorlegen müssen.