Jans Beat · Bundesrat · 2024-09-12
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-09-12
Wortprotokoll
Mit dem Postulat 24.3479 verlangt die SPK-N vom Bundesrat einen Bericht über den Schutz der Individualrechte im digitalen Bereich. In diesem Bericht sollen mögliche Massnahmen auf Gesetzesstufe oder bei der Rechtsanwendung geprüft werden. Zudem soll analysiert werden, ob in der Bundesverfassung ein Recht auf digitale Integrität aufgenommen werden soll.
Der Bundesrat misst dem Schutz der Individualrechte im digitalen Kontext grosse Bedeutung bei. Er verfolgt diese Thematik bereits seit einiger Zeit, speziell im Bereich der künstlichen Intelligenz. Dennoch beantragt Ihnen der Bundesrat, dieses[NB]Postulat[NB]abzulehnen. Er tut dies aus den folgenden Gründen.
Wie Sie wissen, hat der Bundesrat dem UVEK und dem EDA den Auftrag erteilt, Herr Pfister, bis Ende 2024 eine Auslegeordnung zu möglichen Regulierungsansätzen für künstliche Intelligenz in der Schweiz zu erstellen. Die Herausforderungen für den Schutz der Individualrechte im digitalen Bereich werden im Rahmen dieser Arbeiten bereits untersucht. Es wird beispielsweise analysiert, ob überhaupt Handlungsbedarf besteht und wie Lücken gegebenenfalls geschlossen werden können.
Was die Einführung eines verfassungsmässigen Rechts auf digitale Unversehrtheit betrifft, möchte ich Sie daran erinnern, dass Sie der parlamentarischen Initiative Bendahan 22.479, "Das Recht auf digitale Unversehrtheit in die Verfassung aufnehmen", zur Einführung eines solchen Rechts im letzten Dezember mit grosser Mehrheit keine Folge gegeben haben. Die Argumente für und gegen ein solches Recht wurden von den Expertinnen und Experten, die während der Vorberatung dieser parlamentarischen Initiative in Ihrer Kommission angehört wurden, bereits ausführlich dargelegt. Einen zusätzlichen Bericht zu diesem Thema braucht es deshalb nicht. Er würde keine neuen Erkenntnisse bringen.
Kommen wir noch auf die Gesetzesebene zu sprechen: Hier ist das neue Datenschutzgesetz zu berücksichtigen. Dieses trat erst vor einem Jahr in Kraft. Auch damit wurde der Schutz der Individualrechte im digitalen Bereich bereits gestärkt.
Die Frage nach der Notwendigkeit weiterer gesetzgeberischer Massnahmen wird wie gesagt bereits im Rahmen der laufenden Arbeiten zur künstlichen Intelligenz geprüft. Ob es zusätzliche Regulierungen braucht oder nicht, schauen wir an. Nach Ansicht des Bundesrates bringt es deshalb nichts, jetzt nochmals einen separaten Bericht zu erstellen.
Aus all diesen Gründen beantrage ich Ihnen im Namen des Bundesrates, dieses Postulat abzulehnen.