Lexipedia

Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2024-09-12

Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2024-09-12

Wortprotokoll

Wir stehen heute vor einer Entscheidung in einem Geschäft, das auf den ersten Blick etwas technisch aussieht. Dieses Geschäft trägt aber massgeblich zur Stärkung des Schutzes von Schuldnerinnen und Schuldnern bei.

Zum Anfang: Seit der Einführung von Artikel 8a Absatz 3 Buchstabe d SchKG im Jahr 2019 hatten Schuldnerinnen und Schuldner die Möglichkeit, zu verhindern, dass ungerechtfertigte Betreibungen Dritten bekannt gegeben werden. Doch diese Schutzmassnahme wurde durch zwei Entscheide des Bundesgerichtes erheblich eingeschränkt; wir haben es vorhin in der Kommissionsberichterstattung gehört.

Für die Grüne Fraktion ist es inakzeptabel, dass Betreibungen weiterhin bekannt gegeben werden, obwohl der Gläubiger entweder nicht in der Lage ist, die Betreibung fortzusetzen, oder im Verfahren zur Aufhebung des Rechtsvorschlags scheitert. Das ist nicht nur ungerecht, sondern widerspricht auch dem Zweck des Gesetzes, das den Schuldnerschutz stärken sollte. Die negativen Konsequenzen einer ungerechtfertigten Betreibung sind erheblich. Betroffene können dadurch massive Nachteile im Berufsleben, bei Mietverträgen oder bei Kreditvergaben erleiden, selbst wenn die Betreibung nicht berechtigt ist. Das kann nicht im Interesse der Gerechtigkeit sein.

Die Vorlage, die wir heute diskutieren, verfolgt deshalb zwei zentrale Anliegen. Beide werden von der Grünen Fraktion unterstützt. Erstens soll klargestellt werden, dass Betreibungen nicht bekannt gegeben werden, wenn der Gläubiger ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags eingeleitet hat, aber darin gescheitert ist. Hier wird das Interesse des Schuldners vor ungerechtfertigter Rufschädigung geschützt. Zweitens soll der Zeitrahmen für ein Gesuch um Nichtbekanntgabe erweitert werden. Schuldnerinnen und Schuldner sollen auch nach Ablauf der Jahresfrist gemäss Artikel 88 SchKG ein Gesuch stellen können, und dies bis fünf Jahre nach Abschluss des Betreibungsverfahrens. Das gewährleistet einen längerfristigen Schutz vor ungerechtfertigten Einträgen im Betreibungsregister und entspricht dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers.

Pro Jahr werden über drei Millionen Zahlungsbefehle im Betreibungsverfahren erlassen. Diese Änderungen stellen sicher, dass der Schutz von Personen, die zu Unrecht betrieben werden, deutlich verbessert wird, ohne dabei das Betreibungswesen grundlegend zu verändern. Die Kantone werden mit zusätzlichem Aufwand konfrontiert, das ist unbestritten. Aber dieser Aufwand ist gerechtfertigt, um den Rechtsfrieden und die Integrität des Betreibungsregisters zu gewährleisten. Zudem müssen die Konkursämter ohnehin ihre Ressourcen erhöhen, da ab 2025 die zwingende Betreibung auf Konkurs für öffentlich-rechtliche Forderungen in Kraft tritt.

Lassen Sie uns heute gemeinsam dafür sorgen, dass ungerechtfertigte Betreibungen nicht länger das Leben von Bürgerinnen und Bürgern belasten und dass es hier einen Schutz vor Missbrauch gibt.