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Jans Beat · Bundesrat · 2024-09-12

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-09-12

Wortprotokoll

Der Vorstoss von Nationalrat Guggisberg betrifft eine umstrittene Rechtsfrage: Sollen fachfremde Personen in den Verwaltungsrat einer Anwaltskanzlei gewählt werden dürfen, wenn die Kanzlei als Aktiengesellschaft organisiert ist? Das Gesetz gibt darauf tatsächlich keine klare Antwort, wohl aber die Rechtsprechung des Bundesgerichtes. Sie hat die Frage im Jahr 2017 in einem umfangreichen Grundsatzurteil geklärt. Das Bundesgericht verneint sie für alle Personen, die nicht in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind. Und vor zwei Jahren hat das oberste Gericht seinen Leitentscheid bestätigt.

Für den Bundesrat gibt es keinen zwingenden Grund, von dieser aktuellen Rechtsprechung abzuweichen. Das Bundesgericht legt viel Gewicht auf die anwaltlichen Berufspflichten und die damit verbundene Disziplinaraufsicht. Dies gilt besonders für das anwaltliche Berufsgeheimnis. Die absolute Verschwiegenheit der Anwältinnen und Anwälte dient den Interessen der Klientschaft. Die Rechtsuchenden müssen sich ohne Wenn und Aber auf das Anwaltsgeheimnis verlassen können. Deshalb sind Verwaltungsratsmitglieder aus anderen Berufen problematisch. Es lässt sich nicht ausschliessen, dass sie von der Anwaltschaft Auskunft über ein bestimmtes Geschäft verlangen können.

Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat die Ablehnung der vorliegenden Motion.

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