Lexipedia

preparatory:AB 343806

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-09-12

Wortprotokoll

Abstrakte Erfüllungs- und Gewährleistungsgarantien erlauben es der Gläubigerin oder dem Gläubiger, eine Sicherheit schnell und einfach in Anspruch zu nehmen. Es gilt der Grundsatz: "Erst zahlen, dann streiten". Bei anderen Sicherungsgeschäften ist es umgekehrt. Dort muss zuerst über den Bestand der Hauptforderung gestritten und je nachdem ein aufwendiges Verwertungsverfahren durchlaufen werden. Abstrakte Erfüllungsgarantien sind deswegen im Wirtschaftsleben von grosser Bedeutung.

Wichtig ist, dass es sich bei abstrakten Erfüllungsgarantien um vertraglich vereinbarte Sicherungsgeschäfte handelt. Es braucht also stets die Zustimmung beider Vertragsparteien, um eine solche Garantie zu erstellen. Abstrakte Erfüllungs- und Gewährleistungsgarantien sind unter anderem in der Baubranche verbreitet. Diese möchte sich damit absichern, insbesondere für den Fall von Baumängeln. Die Motion verlangt nun Rahmenbedingungen für solche Garantien im Werkvertrag.

Eine solche Regulierung führt im Ergebnis zu einer gesetzlichen Einschränkung solcher Abreden. Der Bundesrat sieht zwar, dass solche Garantieverträge für Bauunternehmende als betroffene Vertragspartei im Einzelfall eine gewisse Härte mit sich bringen können, er steht aber einem Verbot oder einer Einschränkung kritisch gegenüber. Dass Marktteilnehmende Vertragsbestimmungen zu ihren Gunsten verlangen, ist zulässig und grundsätzlich Ausdruck eines funktionierenden Marktes. Das kommt auch in anderen Branchen und Märkten vor, die Baubranche ist da kein Einzelfall.

Es ist übrigens auch nicht so, dass ein Bauherr oder eine Bauherrin solche Garantien nach Belieben beziehen und behalten könnte. Wird eine Garantie im Einzelfall zu Unrecht beansprucht, so kann sie im Nachhinein zurückgefordert werden. Und wird eine Garantie missbräuchlich beansprucht, so hat die Bank gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichtes die Auszahlung sogar zu verweigern.

Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat die Schaffung von neuen, zwingenden Gesetzesbestimmungen und einen damit verbundenen Eingriff in den Markt als unverhältnismässig. Er beantragt Ihnen daher, diese Motion abzulehnen.

preparatory:AB 343806 | Lexipedia | Lexipedia