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Bircher Martina · Nationalrat · 2024-09-12

Bircher Martina · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-09-12

Wortprotokoll

Wir lesen in der Zeitung, dass ein Syrer verurteilt wurde und zehn Jahre Landesverweis erhalten hat, dass ein Afghane verurteilt wurde und einen Landesverweis von fünf Jahren erhalten hat, dass ein Eritreer ebenfalls verurteilt wurde und er die Schweiz nach Verbüssen der Haftstrafe für fünfzehn Jahre verlassen muss. So weit, so gut.

Ich komme nun zum Aber: Wer befindet sich nach dem Verbüssen der Haftstrafe nicht mehr in unserem Land? Alle, die ich genannt habe, sind weiterhin in unserem Land. Keiner hat die Schweiz verlassen. Denn der Landesverweis wird zwar vom Gericht angeordnet, kann aber nicht vollzogen werden, weil die Schweiz keine Rückführungen in die genannten Länder macht.

Es sollte in der Schweiz keinen Platz für verurteilte Straftäter geben, die einen Landesverweis erhalten haben. Mein Vorstoss will genau hier Abhilfe schaffen. Das Verbüssen der Haftstrafe soll in einem Drittstaat vollzogen werden, und danach sollen die Straftäter von dort aus in ihr Heimatland zurückgeschafft werden. Dass dies möglich ist, zeigt unter anderem Dänemark. Dänemark hat einen Vertrag mit dem Kosovo abgeschlossen und macht jetzt genau dies. So kann das Signal gesendet werden, dass straffällige Ausländerinnen und Ausländer keinen Platz in Dänemark haben.

Bitte nehmen Sie meinen Vorstoss an und senden auch Sie das Signal, dass diese Personen in der Schweiz keinen Platz haben.

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