Funiciello Tamara · Nationalrat · 2024-09-12
Funiciello Tamara · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-12
Wortprotokoll
Ich werde hier mit Patricia von Falkenstein die Postulate zusammen vorstellen, damit Sie nicht sechsmal das Gleiche hören müssen.
Wieso reden wir heute überhaupt über diese Postulate? Ich erinnere Sie gerne daran, dass seit dem 1.[NB]Juli das neue Sexualstrafrecht in Kraft ist. Den historischen Entscheid zum neuen Sexualstrafrecht haben wir letztes Jahr hier drin gefällt. Dieser hat dazu geführt, dass der Tatbestand der Nötigung aus dem Sexualstrafrecht gestrichen wurde. Neu reicht ein implizites oder explizites verbales oder nonverbales Nein, um den Tatbestand der Vergewaltigung zu erfüllen. Das ist, was wir eingeführt haben.
Wieso also dieses Monitoring? Wir wollen dieses Monitoring, damit wir schauen können, dass das, was wir hier drin entschieden haben, auch tatsächlich umgesetzt wird, und zwar nicht nur auf Ebene der Richterinnen und Richter, sondern auch auf tieferer Ebene, bei den Strafverfolgungsbehörden wie zum Beispiel der Polizei. Wurden zum Beispiel Abläufe geändert? So können wir in Erfahrung bringen, dass dieses Gesetz so umgesetzt wird, wie wir uns das vorstellen. Ein anderer wichtiger Bestandteil dieses Gesetzes war die Einführung der Täterarbeit: Wenn ein Täter sexualstraffällig wird - jemanden sexuell belästigt, eine sexuelle Nötigung oder eine Vergewaltigung verübt -, kann er neu dazu verurteilt werden, Täterarbeit zu absolvieren.
Nun haben wir aus den Medien entnehmen können, dass die meisten Kantone dies nicht eingeführt haben. Hier müssen wir als Bund eigentlich aktiv werden, das ist unsere Aufgabe. Das Strafgesetzbuch ist in unserer Verantwortung. Wir wissen aber nur aus den Medien, wie weit die Kantone damit sind. Wir müssen eine bessere Analyse der Situation haben. Dann wissen wir, ob wir etwas ändern müssen, wie wir das ändern müssen und wo wir nochmals nachhaken müssen.